Die Bundesanwaltschaft hat am 23. März 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige Daniela Klette erhoben. Die Angeschuldigte wird beschuldigt, an mehreren terroristischen Anschlägen der sogenannten Roten Armee Fraktion (RAF) in den frühen 1990er Jahren beteiligt gewesen zu sein.
Vorwurf des versuchten Mordes und weiterer Straftaten
Die Anklage wirft Daniela Klette versuchten Mord in zwei Fällen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion – sowohl versucht als auch vollendet – sowie erpresserischen Menschenraub und besonders schweren Raub in Mittäterschaft vor. Die Vorwürfe beziehen sich auf mehrere Anschläge, die sich zwischen Februar 1990 und März 1993 ereigneten.
Sprengstoffanschlag auf die Deutsche Bank in Eschborn
Am Morgen des 25. Februar 1990 versuchte Klette als Mitglied der sogenannten „Kämpfenden Einheit Febe Elizabeth“ eine Sprengstoffexplosion vor dem Verwaltungsgebäude der Deutschen Bank AG in Eschborn auszulösen. Hierzu wurde ein mit Sprengstoff beladener PKW VW Golf mit gefälschten Kennzeichen in der Nähe der Toreinfahrt abgestellt. Im Kofferraum befanden sich über 45 Kilogramm Sprengstoff. Klette hatte am Einbau der Sprengladung mitgewirkt. Die Zündvorrichtung versagte jedoch, sodass es nicht zur Explosion kam. Wären die Sprengsätze detoniert, hätten die Druckwelle und die Explosion insbesondere den Wachraum am Eingangsbereich getroffen, in dem sich zu diesem Zeitpunkt mehrere Sicherheitskräfte aufhielten.
Schusswaffenanschlag auf die US-Botschaft in Bonn
Am Abend des 13. Februar 1991 beteiligte sich Daniela Klette zusammen mit weiteren RAF-Mitgliedern am sogenannten „Kommando Vincenzo Spano“. Von der gegenüberliegenden Rheinseite aus eröffneten sie mit automatischen Langwaffen das Feuer auf das Botschaftsgebäude der Vereinigten Staaten in Bonn-Bad Godesberg. Mindestens 250 Schüsse wurden abgegeben, von denen mindestens 57 Projektile die Botschaft trafen. Durch die Schüsse wurden etwa zwanzig Personen unmittelbar gefährdet.
Sprengstoffanschlag auf die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt
In den frühen Morgenstunden des 27. März 1993 führte das „RAF-Kommando Katharina Hammerschmidt“ einen Sprengstoffanschlag auf die neu errichtete Justizvollzugsanstalt Weiterstadt durch. Daniela Klette gehörte ebenfalls zu diesem Kommando. Die Täter überwanden die Anstaltsmauer, überwältigten das Wachpersonal und einige Vollzugsdienstanwärter unter Vorhalt einer Maschinenpistole und fesselten sie. Anschließend wurden die Opfer in einem VW-Transporter vom Gelände gebracht, wobei einem Geschädigten Fahrzeugschlüssel und Geldbörse entwendet wurden. Das Kommando brachte mehrere Sprengsätze an verschiedenen Gebäudeteilen an, die detonierten und einen Gesamtschaden von rund 123 Millionen DM (etwa 63 Millionen Euro) verursachten. Zu diesem Zeitpunkt war die Anstalt noch nicht mit Gefangenen belegt.
Festnahme und Untersuchungshaft
Daniela Klette wurde am 26. Februar 2024 festgenommen und befindet sich seitdem aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Verden in Untersuchungshaft. Ein weiterer Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs wurde ebenfalls erlassen. Die Ermittlungen und das Verfahren laufen weiterhin.
Hintergrund und Bedeutung der Anklage
Daniela Klette wird der sogenannten dritten Generation der RAF zugerechnet, einer terroristischen Vereinigung, die in den 1970er bis 1990er Jahren in Deutschland aktiv war. Die erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf schwere Gewalttaten, die im Rahmen der RAF-Aktivitäten verübt wurden. Die Anklage umfasst neben versuchtem Mord auch schwere Straftaten wie Menschenraub und den Einsatz von Sprengstoff. Die Verfahren vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sind Teil der juristischen Aufarbeitung der RAF-Terroranschläge.
Ausblick auf das Verfahren
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wird sich in den kommenden Monaten mit der Anklage gegen Daniela Klette befassen. Die Prozesse vor dem Staatsschutzsenat sind in der Regel umfangreich, da die Vorwürfe komplexe Tatkomplexe und zahlreiche Beweismittel umfassen. Ein genauer Termin für die Hauptverhandlung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

