Am Samstag, den 21. Februar 2026, kam es in Bielefeld-Sennestadt zu einem Vorfall, bei dem eine Radfahrerin von einem ausparkenden Auto erfasst wurde. Die 18-Jährige konnte sich das Kennzeichen des Fahrzeugs merken.
Gegen 14:15 Uhr fuhr die Radfahrerin auf dem Geh- und Radweg der Rheinallee in Richtung Werraweg. Währenddessen parkte ein weißer Golf rückwärts aus und schnitt dabei den Radweg. Der Fahrer des Golfs bemerkte die herannahende Radfahrerin nicht, sodass es zur Kollision mit der rechten Fahrzeugseite kam. Die Radfahrerin erlitt dabei leichte Verletzungen.
Nach dem Zusammenstoß stieg der Autofahrer aus und erkundigte sich nach dem Befinden der jungen Frau. Anschließend setzte er seine Fahrt fort, ohne die erforderlichen Informationen auszutauschen. Zudem weigerte er sich, der Radfahrerin seine Handynummer zu geben. Am folgenden Tag erstattete die 18-Jährige Anzeige bei der Polizei und gab das Kennzeichen des Fahrzeugs an, was die Ermittlungen gegen den Fahrzeughalter ermöglicht.
Die Polizei weist darauf hin, dass es wichtig ist, sich im Falle eines Unfalls an die gesetzlichen Pflichten zu halten. Unfallbeteiligte sollten die Polizei informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch wenn man selbst nicht der Verursacher ist, sollte man einen Unfall umgehend melden, damit entsprechende Maßnahmen schnell eingeleitet werden können.

