Am Montagabend, dem 16. März 2026, führten Bundespolizisten an der Europabrücke in Kehl eine routinemäßige Kontrolle eines aus Frankreich kommenden Fahrzeugs durch. Dabei wurde ein 52-jähriger algerischer Staatsangehöriger überprüft, der sich mit einem gültigen französischen Aufenthaltstitel auswies.
Feststellung eines Haftbefehls wegen Trunkenheit im Verkehr
Während der Datenüberprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann eine Ausschreibung zur Festnahme vorlag. Der Haftbefehl bezog sich auf eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr. Die ausstehende Strafe hätte eine 20-tägige Haftstrafe zur Folge gehabt.
Begleichung der Geldstrafe verhindert Haftantritt
Nach Bekanntwerden des Haftbefehls kontaktierte der 52-Jährige einen Bekannten, der die geforderte Geldstrafe für ihn bezahlte. Durch diese Zahlung konnte die Haftstrafe abgewendet werden. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen und setzte seine Fahrt fort.
Kontrolle an der Europabrücke als Teil der grenzpolizeilichen Maßnahmen
Die Kontrolle an der Europabrücke in Kehl ist Teil der grenzpolizeilichen Überprüfungen, die regelmäßig zur Sicherung des grenzüberschreitenden Verkehrs stattfinden. Dabei werden Fahrzeuge und Insassen auf mögliche Verstöße gegen geltende Gesetze kontrolliert.
Rechtliche Hintergründe und Konsequenzen
Trunkenheit im Verkehr ist eine Straftat, die mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Wird eine Geldstrafe nicht beglichen, kann dies zur Vollstreckung einer Haftstrafe führen. In diesem Fall konnte durch die Zahlung der Geldstrafe eine Inhaftierung vermieden werden.
Ausblick und weitere Maßnahmen
Die Bundespolizei wird auch weiterhin verstärkt Kontrollen an den Grenzübergängen durchführen, um die Einhaltung der Verkehrsvorschriften und anderer gesetzlicher Bestimmungen sicherzustellen. Verstöße gegen Verkehrsgesetze, insbesondere unter Alkoholeinfluss, werden konsequent verfolgt.

