Ein 32-jähriger Mann aus Ahaus wurde rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 3.850 Euro verurteilt, nachdem er seine Erwerbstätigkeit nicht angezeigt und zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen hatte.
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Ein Mann aus dem Landkreis Emsland wurde vom Hauptzollamt Osnabrück wegen Leistungsbetrugs verurteilt. Er hatte trotz Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weiterhin Sozialleistungen bezogen.
Eine Frau aus dem Landkreis Emsland wurde wegen Leistungsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Hauptzollamt Osnabrück hatte die Ermittlungen geführt.
Das Amtsgericht Marbach am Neckar hat eine Frau und einen Angehörigen aus dem Landkreis Ludwigsburg wegen Betrugs bei Sozialleistungen verurteilt. Die beiden hatten Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld zu Unrecht bezogen.
