Bei einer Kontrolle am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf wurde ein nepalesischer Staatsangehöriger mit einem für ungültig erklärten rumänischen Aufenthaltstitel festgestellt. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren ein und wies den Mann zurück.
Ein georgischer Vater und sein aserbaidschanischer Sohn wurden an der Grenze bei Ludwigsdorf an der Einreise nach Deutschland gehindert und nach Baku zurückgeführt. Die Bundespolizei stellte fehlende Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen fest und leitete Strafverfahren ein.