Am Frankfurter Flughafen wurde eine geplante Kindesentziehung verhindert, als Bundespolizisten einer Frau die Ausreise mit ihrem sechsjährigen Sohn ohne Zustimmung des Vaters untersagten.
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Am Flughafen Köln/Bonn wurde ein Mann bei der Ausreise nach Istanbul mit abgelaufener Duldung und ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung aufgegriffen. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren ein.
Am Flughafen Köln/Bonn wurde ein 33-jähriger Mann bei der Ausreisekontrolle wegen eines offenen Haftbefehls angehalten. Die offene Geldstrafe zahlte er direkt vor Ort, sodass er seine Reise in die Türkei fortsetzen konnte.
