Bei Kontrollen auf fünf Glasfaserbaustellen in Münster stellte der Zoll erhebliche Verstöße gegen Sozialversicherungspflichten und illegale Beschäftigung fest.
Ein 32-jähriger Mann aus Ahaus wurde rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 3.850 Euro verurteilt, nachdem er seine Erwerbstätigkeit nicht angezeigt und zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen hatte.