Die Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK NRW) hat gegen einen 59-jährigen Mann und eine 57-jährige Frau aus Erkelenz Anklage bei der Umweltstrafkammer des Landgerichts Dortmund eingereicht. Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, gemeinschaftlich unerlaubt mit Abfällen umgegangen und genehmigungspflichtige Anlagen ohne Erlaubnis betrieben zu haben.
Vorgeschichte und Ermittlungen
Die Anklage folgt umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund sowie des Polizeipräsidiums Recklinghausen im Rahmen des Ermittlungskomplexes „Boden NRW“. Die Beschuldigten sollen als Geschäftsführerin und verantwortlicher Betriebsleiter eines Unternehmens tätig gewesen sein, das sich auf den Transport von Baustoffen, Bodenmaterialien und Abfällen spezialisiert hat.
Umfang der illegalen Ablagerungen
Nach den bisherigen Erkenntnissen wurden seit April 2021 insgesamt mehr als 125.000 Tonnen belastete Böden und gefährliche Abfälle auf drei verschiedenen Betriebsflächen im Kreis Heinsberg abgelagert oder zur dauerhaften Lagerung angenommen. Dabei handelt es sich um erhebliche Mengen, die teilweise als Deponieklasse II und III eingestuft werden.
Auf einem Betriebsgelände in Selfkant wurden etwa 45.000 Tonnen belastete Bodenmaterialien und andere Abfälle, darunter Katalysatoren, ohne die erforderliche Genehmigung dauerhaft abgelagert. Zudem sollen auf einem Gelände in Erkelenz rund 57.000 Tonnen belasteter Bodenmaterialien und auf einem Grundstück in Wassenberg circa 23.500 Tonnen Bodenmaterialien der Materialklasse BM-F3 gelagert worden sein.
Rechtliche Bewertung und Konsequenzen
Die Beschuldigten werden beschuldigt, in drei Fällen den unerlaubten Betrieb von Anlagen in Tateinheit mit unerlaubtem Umgang mit Abfällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben. Die Vorwürfe stützen sich auf mehrere Paragraphen des Strafgesetzbuches, darunter §§ 326, 327, 330, 14, 25, 52 und 53 StGB.
Im Rahmen der Anklage wurde zudem ein Einziehungsantrag für einen Betrag von mehr als 6,5 Millionen Euro gestellt, der sich auf die geschätzten Entsorgungskosten der illegal abgelagerten Abfälle bezieht. Die Entsorgung wird nach derzeitigen Schätzungen mindestens diese Summe kosten.
Ausblick und weitere Schritte
Die Verfahren gegen die beiden Beschuldigten sind nun bei der Umweltstrafkammer des Landgerichts Dortmund anhängig. Weitere Details zum Prozessablauf oder zu möglichen weiteren Ermittlungen wurden bislang nicht bekannt gegeben.
Die Behörden betonen, dass die Verfolgung von Umweltstraftaten in Nordrhein-Westfalen einen hohen Stellenwert hat und die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei intensiviert wird, um solche Vergehen aufzudecken und zu ahnden.

