Im Kreis Rendsburg-Eckernförde laufen Ermittlungen gegen zehn Verantwortliche und Angestellte eines gemeinnützigen Vereins. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat ein Verfahren wegen des Verdachts auf Betrug eingeleitet. Im Mittelpunkt stehen mutmaßlich zweckwidrig verwendete Fördermittel, die der Verein von öffentlichen Trägern erhalten hat.
Verdacht der zweckwidrigen Mittelverwendung
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden sollen Fördermittel, die der Verein in den Jahren 2022 bis 2025 vom Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie von Städten und Gemeinden erhalten hat, nicht wie vorgesehen verwendet worden sein. Konkret besteht der Verdacht, dass Mittel, die für bestimmte Teilbetriebe des Vereins bestimmt waren, stattdessen für andere Bereiche genutzt wurden. Dies würde gegen die Förderbestimmungen verstoßen.
Manipulation von Verwendungsnachweisen
Die Verwendungsnachweise, die der Verein den öffentlichen Trägern im Rahmen der jährlichen Abrechnung vorlegen musste, sollen laut Ermittlungen verfälscht worden sein. Die Dokumente erweckten den Eindruck, dass die Fördermittel vollständig und ordnungsgemäß für die vorgesehenen Teilbetriebe eingesetzt wurden. Durch diese angebliche Täuschung wurde offenbar verhindert, dass Fördermittel in der korrekten Höhe zurückgefordert werden konnten.
Umfang der mutmaßlichen Fehlverwendung
Die vorläufigen Schätzungen der Ermittler beziffern die falsch angegebenen Kosten auf etwa 650.000 Euro für das Jahr 2023. Für 2024 wird ein Betrag von rund 300.000 Euro genannt, für 2025 liegt die Schätzung bei circa 850.000 Euro. Diese Summen beziehen sich auf die Verwendungsnachweise, die offenbar nicht den tatsächlichen Mittelverwendungen entsprechen.
Durchsuchungen zur Beweissicherung
Um Beweismittel zu sichern, haben Staatsanwaltschaft und Polizei am 19. März 2026 die Geschäftsräume des Vereins sowie teilweise die Privatwohnungen der Beschuldigten durchsucht. Die Maßnahmen wurden vom Kommissariat 3 der Bezirkskriminalinspektion Kiel unterstützt. Die Ermittlungen befinden sich derzeit noch im Anfangsstadium.
Rechtlicher Hinweis
Die Behörden weisen darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung alle Beschuldigten als unschuldig gelten. Dies entspricht dem Grundsatz der Unschuldsvermutung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Hintergrund zu Fördermitteln und gemeinnützigen Vereinen
Gemeinnützige Vereine erhalten häufig öffentliche Fördermittel, um bestimmte soziale oder kulturelle Projekte zu unterstützen. Dabei sind sie verpflichtet, die Mittel zweckgebunden einzusetzen und ihre Verwendung transparent nachzuweisen. Verstöße gegen diese Vorgaben können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ausblick auf weitere Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft Kiel und die Polizeidirektion Kiel setzen die Ermittlungen fort, um den Sachverhalt umfassend aufzuklären. Weitere Details werden derzeit nicht veröffentlicht, um den Ermittlungsprozess nicht zu beeinträchtigen.

