In der vergangenen Woche führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls umfangreiche Prüfungen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Thüringen und Südwestsachsen durch. Dabei waren insgesamt 34 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz, davon 23 in Thüringen und 11 in Südwestsachsen.
Insgesamt wurden 147 Beschäftigte befragt, wovon 115 in Thüringen und 32 in Südwestsachsen arbeiteten. Die Kontrollen erstreckten sich über 56 Betriebe, wobei 42 in Thüringen und 14 in Südwestsachsen überprüft wurden.
Der Zoll entdeckte in 30 Fällen Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten, die nun weiter untersucht werden. In Thüringen wurden bereits sechs Strafverfahren und elf Bußgeldverfahren eingeleitet, da der Verdacht auf Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen besteht.
Zusätzlich zur Überprüfung des Mindestlohns kontrollierte der Zoll auch, ob die Arbeitgeber ihre Angestellten korrekt bei der Sozialversicherung angemeldet haben. Des Weiteren wurde geprüft, ob Beschäftigte unrechtmäßig Sozialleistungen beziehen und ob ausländische Arbeitnehmer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen oder Aufenthaltstitel besitzen.
Auf die durchgeführten Kontrollen folgen nun umfassende Nachprüfungen. Der Zoll wird die gesammelten Daten der Beschäftigten mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Arbeitgeber abgleichen und weitere Dokumente prüfen. In diesem Zusammenhang steht der Zoll im engen Austausch mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf diesen Lohn. Vereinbarungen, die diesen Anspruch unterschreiten, sind ungültig und werden bei Entdeckung bestraft. Neben dem allgemeinen Mindestlohn existieren auch branchenspezifische Mindestlöhne, beispielsweise in der Pflege, Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

