Bei einer großangelegten Prüfaktion zur Einhaltung des Mindestlohns hat das Hauptzollamt Krefeld am vergangenen Freitag und Samstag mehrere Gaststätten in den Städten Neuss, Viersen und Mönchengladbach kontrolliert. Ziel war es, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie weiterer sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen zu überprüfen.
Die Kontrollen wurden in Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Mönchengladbach, der Polizei, dem Ordnungsamt und dem Ausländeramt durchgeführt. Insgesamt wurden in 15 Betrieben 60 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Dabei wurden auch Geschäftsunterlagen angefordert, die nun einer detaillierten Prüfung unterzogen werden.
In einem Restaurant in Viersen ergaben die Befragungen Hinweise darauf, dass dort Stundenlöhne von weniger als 7 Euro gezahlt wurden. Diese Informationen werden derzeit überprüft.
Insgesamt wurden im Zuge der Kontrollen fünf Verfahren wegen möglicher Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Zudem gibt es weitere Verdachtsmomente, die zusätzliche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach sich ziehen könnten. Diese betreffen unter anderem Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und das Mindestlohngesetz sowie den Verdacht auf Betrug im Bereich der Sozialversicherung.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird die gesammelten Informationen nun eingehend analysieren, was möglicherweise zu weiteren Maßnahmen führen könnte. Mit diesen Kontrollen trägt der Zoll entscheidend dazu bei, faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und ordnungsgemäß agierende Unternehmen zu schützen.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 13,90 Euro brutto pro Stunde und gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überwacht die Einhaltung dieser Vorschrift und geht konsequent gegen Verstöße vor.

