Am Sonntagabend gegen 18:30 Uhr ereignete sich in Bad Bentheim im Bereich der Wilhelmstraße ein Vorfall im Straßenverkehr, bei dem es auch zu einer Beleidigung gekommen sein soll. Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim sucht nun Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise zum beteiligten Fahrzeugführer geben können.
Fahrtrichtung entgegen Einbahnstraße missachtet
Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein bislang unbekannter Fahrer eines schwarzen Mercedes die westliche Hellendornstiege entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung einer Einbahnstraße. Dabei soll der Fahrer mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein und in Richtung Wilhelmstraße gefahren sein.
Verbalen Auseinandersetzung an der Wilhelmstraße
An der Einmündung zur Wilhelmstraße befand sich zu diesem Zeitpunkt ein Mann mit zwei Kindern. In diesem Zusammenhang soll es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Fahrzeugführer und dem Mann gekommen sein. Dabei wurde der Mann beleidigt.
Beschreibung des Fahrers und des Fahrzeugs
Der Fahrer des Mercedes wird wie folgt beschrieben: Er soll etwa 25 bis 30 Jahre alt sein, einen Bart tragen und Brillenträger sein. Das Fahrzeug hatte laut Angaben ein Kennzeichen aus dem Bereich Nordhorn (NOH).
Polizei bittet um Mithilfe
Die Polizei bittet Personen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise zu dem Fahrzeugführer geben können, sich bei der Polizei in Bad Bentheim unter der Telefonnummer 05922/776600 zu melden. Auch Personen, die weitere Informationen zum Fahrzeug oder dem Fahrer haben, werden gebeten, sich zu melden.
Keine weiteren Details bekannt
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine weiteren Informationen zum genauen Ablauf des Vorfalls oder möglichen weiteren Beteiligten vor. Die Polizei ermittelt weiterhin und bittet um Rücksichtnahme auf die laufenden Ermittlungen.
Kontaktmöglichkeiten
Für Rückfragen steht die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim unter der Telefonnummer +49 591 – 87 204 sowie per E-Mail an pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de zur Verfügung. Außerhalb der Geschäftszeiten können sich Zeugen an die örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden.

