Am Sonntagnachmittag wurde die Polizei zu einem ungewöhnlichen Einsatz auf dem Autobahnparkplatz „Neckarblick“ an der A81 bei Eutingen im Gäu (Landkreis Freudenstadt) gerufen. Ein Verkehrsteilnehmer hatte gegen 16:30 Uhr einen Kanarienvogel in einem Käfig auf einer Grünfläche des Parkplatzes entdeckt und die Beamten informiert.
Polizei findet Kanarienvogel auf Grünfläche
Die eingesetzten Polizeibeamten des Verkehrsdienstes Zimmern ob Rottweil überprüften den Fundort und konnten zunächst keine Hinweise auf den Besitzer des Vogels ermitteln. Da der Zustand des Tieres und die Umstände unklar waren, wurde die Tierrettung verständigt, um den Kanarienvogel vorläufig in Obhut zu nehmen und eine weitere Versorgung sicherzustellen.
Besitzer meldet sich – „zum Lüften“ ausgesetzt
Im Verlauf der Ermittlungen meldete sich ein 28-jähriger Lastwagenfahrer als Besitzer des Vogels. Er gab an, den Kanarienvogel „zum Lüften“ auf die Grünfläche des Parkplatzes gestellt zu haben. Die Polizei stellte bei der Überprüfung vor Ort fest, dass die Haltung des Vogels im Führerhaus des Lastwagens nicht den Anforderungen an eine tiergerechte Unterbringung entsprach.
Fehlendes Gesundheitszeugnis und rechtliche Konsequenzen
Darüber hinaus konnte der Fahrer kein Gesundheitszeugnis für den Kanarienvogel vorlegen, das für den Grenzübertritt erforderlich ist. Aufgrund dieser Umstände ordnete das zuständige Veterinäramt die vorläufige Einziehung des Vogels an. Die Behörden leiten Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie das Seuchenschutzgesetz ein.
Hintergrund und weitere Schritte
Die Polizei weist darauf hin, dass die Haltung von Tieren während des Transports und auf Rastplätzen bestimmten gesetzlichen Vorgaben unterliegt, die dem Schutz der Tiere dienen. Die genauen Hintergründe, warum der Vogel auf dem Parkplatz ausgesetzt wurde und ob weitere Verstöße vorliegen, sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Appell an Tierhalter
Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung einer verantwortungsvollen Tierhaltung, insbesondere bei Reisen und Grenzübertritten. Tierhalter sollten stets sicherstellen, dass ihre Tiere artgerecht untergebracht sind und alle erforderlichen Nachweise vorliegen, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten und gesetzliche Vorschriften einzuhalten.
Kontakt und weitere Informationen
Die Polizei bittet Zeugen oder Personen, die Hinweise zum Vorfall geben können, sich bei der Pressestelle des Polizeipräsidiums Konstanz zu melden. Die Ermittlungen dauern an.

