Die Landeshauptstadt Kiel hat gemeinsam mit der Polizeidirektion Kiel eine Verordnung erlassen, die das Führen von Waffen und Messern in bestimmten Bereichen der Stadt untersagt. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit in der Öffentlichkeit zu erhöhen und die Gefährdung von Menschen durch Waffen im öffentlichen Raum zu reduzieren. Die Verordnung tritt am Samstag, den 28. März 2026, in Kraft.
Umfang und Lage der Waffenverbotszonen
Die Verordnung umfasst drei klar abgegrenzte Waffenverbotszonen in Kiel. Eine Zone erstreckt sich rund um den Hauptbahnhof, den Bahnhofsplatz, das Sophienblatt zwischen Ringstraße und Stresemannplatz, die Kaistraße zwischen Stresemannplatz und Platz der Kieler Matrosen, die Hörnbrücke sowie die Straße Am Germaniahafen einschließlich Ernst-Busch-Platz. Eine weitere Zone befindet sich im Stadtteil Gaarden und beinhaltet unter anderem den Vinetaplatz, die Johannesstraße, die Elisabethstraße, das Karlstal sowie angrenzende Straßen bis zur Gaardener Brücke. Die dritte Zone liegt in der Altstadt und umfasst die Flämische Straße zwischen Wall und Eggerstedtstraße sowie den Geh- und Radweg vor den Gebäuden Wall 48 bis Wall 58.
Grundlage und Ziele der Verordnung
Die Entscheidung für die Einrichtung der Waffenverbotszonen basiert auf einer Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik sowie der Einschätzung der Polizeidirektion Kiel. Die betroffenen Bereiche weisen im Vergleich zum übrigen Stadtgebiet eine höhere Anzahl von Straftaten auf, bei denen Waffen eine Rolle spielen. Zudem sind diese Orte häufig von Menschenansammlungen geprägt, was das Risiko für gewaltsame Auseinandersetzungen erhöht.
Oberbürgermeister Ulf Kämpfer betont, dass mit den Waffenverbotszonen ein deutliches Signal für mehr Sicherheit an sensiblen Orten gesetzt werde. Die Stadt und die Polizei wollen gemeinsam dafür sorgen, dass die neuen Regeln konsequent umgesetzt werden.
Umsetzung und Kennzeichnung der Verbotszonen
Zur Information der Bürgerinnen und Bürger wurden rund 50 Schilder an allen relevanten Zugängen zu den Waffenverbotszonen angebracht. Aufgrund laufender Baumaßnahmen konnten am Hauptbahnhof noch nicht alle Schilder aufgestellt werden. Eine Übersichtskarte mit dem genauen Verlauf der Zonen ist online unter www.kiel.de/waffenverbot verfügbar. Außerdem ist auf den Schildern ein QR-Code angebracht, der den direkten Zugriff auf die Informationsseite ermöglicht.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Innerhalb der ausgewiesenen Zonen ist das Führen von Waffen und Messern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen grundsätzlich verboten. Verstöße gegen das Waffenverbot werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und können mit Bußgeldern geahndet werden. Darüber hinaus können Waffen und Messer, die bei Kontrollen festgestellt werden, eingezogen werden.
Polizeiliche Maßnahmen und Zusammenarbeit
Mathias Engelmann, Leiter der Polizeidirektion Kiel, begrüßt die Einrichtung der Waffenverbotszonen und sieht darin neue Möglichkeiten für verstärkte Kontrollen in den belasteten Bereichen. Die Polizei wird die Einhaltung der Verordnung sowohl gemeinsam mit der Stadt als auch eigenständig überwachen und durchsetzen.
Weiterführende Informationen
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich auf der städtischen Webseite über die genauen Grenzen der Waffenverbotszonen informieren. Die Maßnahme soll langfristig dazu beitragen, die Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl in Kiel zu verbessern.

