In Bornheim kam es am Freitagnachmittag, dem 19. März 2026, zu einem Ladendiebstahl in einem örtlichen Baumarkt. Gegen 15:00 Uhr wurde die Polizei Landau über den Vorfall informiert. Vor Ort konnten die Einsatzkräfte zwei Männer im Alter von 21 und 27 Jahren als Tatverdächtige ausmachen.
Diebstahl von Schleifaufsätzen
Den Angaben zufolge hatten die beiden Männer mehrere Schleifaufsätze aus dem Baumarkt entwendet. Die Schadenshöhe wurde im zweistelligen Eurobereich angesiedelt. Zunächst konnten die entwendeten Waren jedoch nicht aufgefunden werden, was eine unmittelbare Sicherstellung vor Ort verhinderte.
Weitere Ermittlungen führen zum Auffinden der Ware
Im Rahmen der weiteren polizeilichen Ermittlungen wurde der PKW der Beschuldigten auf einem nahegelegenen Parkplatz entdeckt. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs befanden sich die zuvor entwendeten Schleifaufsätze, sodass die Waren sichergestellt werden konnten.
Zusätzliche Verstöße bei Fahrzeugkontrolle festgestellt
Die Überprüfung des Fahrzeugs brachte weitere Verstöße ans Licht. Das Auto war nicht haftpflichtversichert, was eine erhebliche Ordnungswidrigkeit darstellt. Zudem waren Kennzeichen am Fahrzeug angebracht, die nicht für dieses Fahrzeug ausgegeben worden waren. Diese Umstände verschärfen die rechtliche Lage der beiden Tatverdächtigen.
Fahrerlaubnis fehlt bei einem Tatverdächtigen
Darüber hinaus stellte sich heraus, dass der 21-jährige Beschuldigte keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Dies stellt eine weitere strafrechtlich relevante Tatsache dar, die in das Gesamtverfahren einfließt.
Rechtliche Konsequenzen
Die beiden Männer müssen sich nun in mehreren Strafverfahren verantworten. Diese umfassen nicht nur den Ladendiebstahl, sondern auch Verstöße im Straßenverkehr sowie mögliche Urkundenfälschung im Zusammenhang mit den falschen Kennzeichen.
Polizeiliche Hinweise und Ausblick
Die Polizei Landau weist darauf hin, dass solche Delikte konsequent verfolgt werden, um die Sicherheit und Ordnung in der Region zu gewährleisten. Weitere Ermittlungen laufen, um den genauen Tathergang und mögliche weitere Beteiligte zu klären.

