Am Donnerstagnachmittag hat die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze bei einer Fahrzeugkontrolle zwei Haftbefehle gegen Insassen eines Wagens mit Osnabrücker Zulassung vollstreckt. Die Kontrolle erfolgte gegen 13:05 Uhr auf dem Rastplatz Bentheimer Wald an der Autobahn 30 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen.
Kontrolle auf dem Rastplatz Bentheimer Wald
Der Fahrer des Fahrzeugs, ein 47-jähriger Mann, reiste gemeinsam mit zwei Mitfahrern aus den Niederlanden ein. Bei der routinemäßigen Überprüfung der Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen zwei der Insassen Haftbefehle vorlagen. Die beiden Männer, 32 und 39 Jahre alt, sind albanische Staatsbürger.
Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung abgewendet
Der 32-Jährige war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Noch drei Tage Haft waren offen. Vor Ort konnte der Mann den Haftantritt durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 45 Euro sowie ausstehender Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt knapp 130 Euro abwenden. Nach Begleichung des Betrags durfte er die Reise fortsetzen.
Untersuchungshaft wegen Drogendelikten
Der 39-jährige Mitfahrer stand unter einem Untersuchungshaftbefehl. Ihm wird vorgeworfen, in drei Fällen mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Da er flüchtig war und sich der Justiz entzogen hatte, ordnete das zuständige Gericht die Untersuchungshaft an. Der Mann wurde noch am Nachmittag einem Haftrichter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Weitere Ermittlungen und Anzeigen
Zusätzlich wurde festgestellt, dass der 39-Jährige seine erlaubte Aufenthaltsdauer im Schengenraum überschritten hatte. Auch der 47-jährige Fahrer hatte die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten. Beide erwarten nun Strafanzeigen wegen unerlaubter Einreise beziehungsweise Beihilfe zur unerlaubten Einreise.
Fahrzeugführer und 32-Jähriger setzen Fahrt fort
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten sowohl der 47-jährige Fahrer als auch der 32-jährige Mitfahrer ihre Reise fortsetzen. Die Bundespolizei betont, dass die Kontrollen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze weiterhin konsequent durchgeführt werden, um die Einhaltung von Gesetzen und Haftbefehlen sicherzustellen.
Ausblick
Die Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim wird die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Haftbefehlen und den unerlaubten Einreisen fortsetzen. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichten bleibt dabei ein zentraler Bestandteil der Maßnahmen zur Strafverfolgung und Grenzsicherung.
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