Am späten Donnerstagabend, gegen 22:50 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf auf der Bundesautobahn 4 (BAB 4) einen internationalen Reisebus. Dabei geriet ein Mann ins Visier der Beamten, der sich als spanischer Staatsangehöriger ausgab, jedoch lediglich ein Handyfoto einer spanischen Identitätskarte vorzeigen konnte.
Verdacht auf gefälschte Identität
Der Mann reiste in Begleitung seines Cousins, der ebenfalls tunesischer Staatsangehöriger ist. Dieser verfügte zwar über einen gültigen französischen Aufenthaltstitel, führte jedoch keinen Reisepass mit sich. Die vorgelegten Dokumente des vermeintlichen Spaniers reichten den Beamten nicht aus, um die Identität zweifelsfrei zu bestätigen.
Im Rahmen der Kontrolle wurden daher Fingerabdrücke genommen, um eine genauere Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem durchzuführen. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann bereits polizeilich bekannt war und in Deutschland drei Suchvermerke zur Aufenthaltsermittlung vorlagen. Diese Suchvermerke standen im Zusammenhang mit vorangegangenen unerlaubten Einreisen.
Feststellung der tatsächlichen Identität und strafrechtliche Folgen
Obwohl das Foto der vorgelegten spanischen ID-Karte mit dem Mann übereinstimmte, konnten die Personalien nicht bestätigt werden. Die Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Mann tatsächlich um einen tunesischen Staatsangehörigen handelt, der für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt.
Bei Konfrontation mit den Ergebnissen gab der Mann die Urkundenfälschung zu. Der tatsächliche tunesische Reisepass des Mannes wurde anschließend bei seinem mitreisenden Cousin gefunden. Da auch dieser keinen eigenen Reisepass bei sich führte, erfüllte zunächst auch er nicht die Einreisevoraussetzungen.
Weiteres Vorgehen durch die Bundespolizei
Die Bundespolizei leitete gegen beide Männer Strafverfahren ein. Gegen den Mann, der sich als Spanier ausgab, wird neben unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt auch wegen Urkundenfälschung ermittelt. Sein Cousin wird ebenfalls wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts strafrechtlich verfolgt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Cousin den Besitz seines Reisepasses nachweisen und durfte unter Auflagen seine Reise nach Frankreich fortsetzen. Der falsche „Spanier“ erhielt eine Einreiseverweigerung mit einem zweijährigen Einreiseverbot und wurde nach Polen zurückgewiesen.
Hintergrund der Kontrolle
Die Kontrolle fand im Rahmen der wieder eingeführten Grenzkontrollen am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf statt. Diese dienen der Überprüfung der Einreisebestimmungen sowie der Bekämpfung unerlaubter Einreisen und anderer Straftaten.
Die Bundespolizei appelliert an Reisende, stets gültige und echte Reisedokumente mitzuführen, um Verzögerungen und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

