Am Mittwochnachmittag des 22. März kam es in einer S-Bahn in München zu einem Vorfall, der in einem tätlichen Angriff endete. Auslöser war ein Streit um die Lautstärke von Musik, die von zwei Jugendlichen abgespielt wurde. Die Bundespolizei berichtet von mehreren strafrechtlich relevanten Handlungen, die sich im Verlauf der Auseinandersetzung ereigneten.
Auslöser: Laute Musik und eine Filmaufnahme
Die beiden Jugendlichen, ein 16-jähriger Deutscher und ein 17-jähriger Pole, hörten in der S-Bahn lautstark Musik. Eine 64-jährige Frau aus Schrobenhausen filmte die beiden dabei. Dies führte offenbar zu einer Eskalation, als die Jugendlichen auf die Frau zugingen. Sie wurde geschubst, wodurch sie aus dem Gleichgewicht geriet, jedoch nicht stürzte.
Angriff am S-Bahnhaltepunkt Hirschgarten
Beim Aussteigen am S-Bahnhaltepunkt Hirschgarten spuckte der 17-Jährige der Frau an den Ärmel. Die alarmierten Bundespolizisten konnten alle Beteiligten vor Ort antreffen und die Situation unter Kontrolle bringen. Während der anschließenden Maßnahmen kam es zu weiteren Vorfällen.
Beleidigungen und tätlicher Angriff auf Bundespolizisten
Der 17-Jährige, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, beleidigte mehrere Beamte und spuckte einem Bundespolizisten ins Gesicht. Darüber hinaus zeigte der 16-Jährige am Bahnsteig den sogenannten „Hitlergruß“, was strafrechtlich als Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen gewertet wird.
Gesundheitliche Untersuchung und polizeiliche Maßnahmen
Während der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme klagte der 16-Jährige über Schmerzen am Daumen. Rettungskräfte stellten fest, dass es sich um einen alten, bislang unbehandelten Bruch handelt. Die Frau und die Beamten blieben körperlich unverletzt. Die Staatsanwaltschaft ordnete bei beiden Jugendlichen Blutentnahmen an.
Ermittlungen und weitere Schritte
Der 16-Jährige hatte zum Zeitpunkt der Kontrolle einen Atemalkoholwert von 1,89 Promille und ist im polizeilichen Informationssystem als gewalttätig bekannt. Er wurde von seinem Vater abgeholt. Der 17-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen beide Jugendlichen wird nun wegen Körperverletzung, Beleidigung sowie der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen ermittelt.
Zuständigkeit der Bundespolizei München
Die Bundespolizeiinspektion München ist für die Sicherheit auf dem weitläufigen S-Bahnnetz und den Bahnanlagen in und um München verantwortlich. Dazu gehören über 210 Bahnhöfe und Haltepunkte auf 440 Streckenkilometern. Die Ermittlungen zu diesem Vorfall wurden von der Dienststelle an der Denisstraße 1 in München durchgeführt.
Der Vorfall verdeutlicht die Herausforderungen, denen die Sicherheitskräfte im öffentlichen Nahverkehr begegnen, insbesondere wenn es zu Konflikten zwischen Fahrgästen kommt, die sich schnell zuspitzen können.

