Am Sonntagnachmittag, dem 22. März 2026, kam es auf der S-Bahn-Strecke zwischen München Leuchtenbergring und Daglfing zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen. Zwei Personen hatten sich gegen 17:40 Uhr im Gleisbereich aufgehalten, was eine Schnellbremsung einer stadtauswärts fahrenden S-Bahn der Linie S8 zur Folge hatte. Trotz der eingeleiteten Notbremsung blieben die Personen im Gefahrenbereich stehen.
Gefährliche Situation im Gleisbereich
Die beiden Personen, ein 36-jähriger Mann und eine 31-jährige Frau, beide jemenitische Staatsangehörige mit Wohnsitz in München, wurden vom Triebfahrzeugführer rechtzeitig erkannt. Die Schnellbremsung konnte einen Unfall verhindern, jedoch war der Aufenthalt der Personen auf den Gleisen eine erhebliche Gefährdung für den Bahnverkehr und die eigene Sicherheit.
Einsatz der Bundespolizei und weitere Maßnahmen
Die Bundespolizei rückte umgehend aus und konnte die beiden Personen vor Ort aus dem Gefahrenbereich bringen. Anschließend wurden sie zur weiteren Sachverhaltsklärung zur Dienststelle am Ostbahnhof gebracht. Bei den Personen wurden freiwillige Atemalkoholtests durchgeführt, die bei dem Mann einen Wert von 0,0 Promille und bei der Frau 0,6 Promille ergaben. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.
Auswirkungen auf den Bahnverkehr
Der Zwischenfall führte zu erheblichen Störungen im S-Bahn-Verkehr. Insgesamt waren 43 Züge betroffen, was zu einer kumulierten Verspätung von 588 Minuten führte. Darüber hinaus kam es bei 12 Zügen zu Teilausfällen. Die Beeinträchtigungen betrafen vor allem die Linie S8, die auf der Strecke zwischen Leuchtenbergring und Daglfing verkehrte.
Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr
Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Personen wieder auf freien Fuß gesetzt. Weitere Details zur Motivation oder den Hintergründen des Vorfalls liegen bislang nicht vor.
Verantwortungsbereich der Bundespolizei München
Die Bundespolizeiinspektion München ist für die Sicherheit im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern zuständig. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst neben der Landeshauptstadt München auch angrenzende Landkreise wie Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.
Hinweise für Reisende
Reisende im Münchner S-Bahn-Netz müssen bei ähnlichen Vorfällen mit erheblichen Verzögerungen rechnen. Die Bundespolizei appelliert an die Bevölkerung, Gleisbereiche nicht zu betreten, da dies nicht nur lebensgefährlich ist, sondern auch den Bahnverkehr massiv beeinträchtigen kann.
Fazit
Der Vorfall am Sonntagnachmittag verdeutlicht die Gefahren, die durch unbefugtes Betreten von Gleisbereichen entstehen können. Trotz der schnellen Reaktion des Triebfahrzeugführers und der Einsatzkräfte der Bundespolizei kam es zu erheblichen Beeinträchtigungen im S-Bahn-Verkehr. Die Ermittlungen der Bundespolizei dauern an.

