Im Rahmen intensiver Grenzkontrollen am Mittwoch, den 18. März 2026, und in den frühen Morgenstunden des darauffolgenden Tages hat die Bundespolizei an verschiedenen Kontrollstellen im Raum Freilassing mehrere Personen festgenommen oder zurückgewiesen. Die Maßnahmen richteten sich gegen Reisende, die ohne gültige Dokumente unterwegs waren oder gegen bestehende Einreiseverbote verstießen.
Festnahme eines Äthiopiers am Bahnhof Freilassing
Ein 35-jähriger Mann aus Äthiopien wurde am Mittwochmittag als Insasse eines grenzüberschreitenden Zuges am Bahnhof Freilassing kontrolliert. Er konnte keine Ausweisdokumente vorlegen, und eine Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot bis Februar 2029 besteht. Aufgrund des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise trotz bestehendem Verbot wurde er zur Dienststelle der Bundespolizei gebracht und nach Abschluss der Maßnahmen noch am selben Tag nach Österreich zurückgewiesen.
Zurückweisung eines Slowaken ohne gültiges Ticket
Kurz darauf geriet ein 35-jähriger Slowake am gleichen Bahnhof in den Fokus der Beamten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass ihm das Recht auf Freizügigkeit bis April 2030 entzogen wurde, was ihm die Einreise in die Bundesrepublik untersagt. Zudem konnte er kein gültiges Zugticket vorweisen, weshalb die Bundespolizei Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen erstattete. Auch er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Österreich zurückgewiesen.
Haftbefehle bei Kontrollen an der Grenze
Am Grenzübergang Saalbrücke wurde am Mittwochabend ein 24-jähriger Rumäne kontrolliert, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut vorlag. Er konnte eine verhängte Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht begleichen und wurde am Folgetag in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen.
Bei weiteren Kontrollen an der Kontrollstelle auf der Autobahn A8 wurde ein 45-jähriger Kosovare überprüft, der seine zulässige Aufenthaltsdauer im Schengenraum bereits um 18 Tage überschritten hatte. Obwohl er einen gültigen kosovarischen Reisepass und ein Schweizer Visum für einen Kurzaufenthalt vorweisen konnte, besteht gegen ihn der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise. Er wurde am Donnerstag per Flug vom Flughafen Memmingen in den Kosovo zurückgewiesen.
Festnahme eines Slowenen mit Ersatzfreiheitsstrafe
In den frühen Morgenstunden des 19. März kontrollierten Bundespolizisten einen Reisebus an der A8. Dabei wurde ein 39-jähriger slowenischer Insasse festgestellt, gegen den ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II vorlag. Der Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die er vor Ort nicht begleichen konnte. Er wurde noch am selben Tag in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen zu verbüßen.
Umfang der Grenzkontrollen und Zuständigkeiten
Die Bundespolizeiinspektion Freilassing ist für die Sicherheit in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und Mühldorf zuständig. Sie betreut 21 Grenzübergänge entlang einer Grenzlänge von 225 Kilometern sowie 72 Bahnhöfe und Haltepunkte. Mit nahezu 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgt die Inspektion für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Grenzverkehr und führt dabei regelmäßig Kontrollen durch.
Die jüngsten Einsätze zeigen, dass die Kontrollen weiterhin ein wichtiges Instrument sind, um unerlaubte Einreisen zu verhindern und bestehende Haftbefehle durchzusetzen. Die Bundespolizei setzt ihre Maßnahmen konsequent fort, um die innere Sicherheit an den bayerischen Grenzen zu gewährleisten.
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