Am Abend des 17. März 2026 wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof Hildesheim zu einem Einsatz wegen eines Fahrgelddelikts gerufen. Eine 44-jährige Frau aus der Slowakei war ohne gültigen Fahrschein in einem Regionalexpress von Goslar nach Salzgitter unterwegs. Dabei versuchte sie zunächst, sich vor dem Zugbegleitpersonal zu verstecken und schloss sich auf der Zugtoilette ein.
Feststellung und Fahndungsergebnis
Nach der Einfahrt des Zuges am Hildesheimer Hauptbahnhof verließ die Frau die Toilette und wurde von den Bundespolizisten kontrolliert. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass gegen sie ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Die 44-Jährige war im Jahr 2023 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden, die sie bislang nicht beglichen hatte.
Festnahme und weitere Maßnahmen
Die Beamten nahmen die Frau noch auf dem Bahnsteig fest und informierten sie über die weiteren Schritte. Da sie den haftbefreienden Betrag nicht zahlen konnte, wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt für Frauen eingewiesen, um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen zu verbüßen.
Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen
Zusätzlich leitete die Bundespolizei in Hildesheim ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen ein, da die Frau ohne gültigen Fahrschein gefahren war. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Hintergrund und rechtliche Einordnung
Das Fahren ohne gültigen Fahrschein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die in bestimmten Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In diesem Fall wurde die Tat mit der bestehenden Haftstrafe verknüpft, sodass die Frau unmittelbar in Haft genommen wurde.
Ausblick
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Fahrgelddelikte konsequent verfolgt werden. Die Zusammenarbeit mit den Justizbehörden stellt sicher, dass offene Haftbefehle schnell vollstreckt werden können.
Weitere Informationen zu diesem Fall liegen derzeit nicht vor.

