Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen hat die Bundespolizei am vergangenen Wochenende in Nordrhein-Westfalen erneut mehrere Haftbefehle vollstreckt. Die Maßnahmen fanden an verschiedenen Kontrollstellen an der Grenze zu den Niederlanden sowie an Bahnhöfen und dem Flughafen Weeze statt.
Kontrollen auf der Autobahn 3 und an Bahnhöfen
Am Freitagabend, dem 13. März 2026, überprüfte die Bundespolizei am Grenzübergang Elten-Autobahn auf der Autobahn 3 die Personalien von Fahrgästen eines grenzüberschreitenden Reisebusses aus den Niederlanden. Dabei wurde ein 40-jähriger Ungar identifiziert, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kleve wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Der Mann konnte die fällige Geldstrafe von 600 Euro begleichen und so eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er weiterreisen.
Am Samstagnachmittag, dem 14. März 2026, kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof Kleve einen 35-jährigen Österreicher. Die Überprüfung im Fahndungssystem ergab eine Ausschreibung zur Festnahme wegen Diebstahls. Da der Mann die Geldstrafe in Höhe von 580 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er festgenommen und muss nun eine 29-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde er in die Justizvollzugsanstalt Kleve gebracht.
Weitere Festnahmen und Zahlungen am Wochenende
Am Sonntagmorgen, dem 15. März 2026, reiste ein 28-jähriger Pakistaner mit dem Regionalexpress 19 aus den Niederlanden nach Deutschland ein. Die Bundespolizei stellte fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Strafvollstreckung vorlag. Er hatte eine Geldstrafe von 160 Euro zu begleichen oder alternativ eine acht Tage lange Haftstrafe zu verbüßen. Zudem war er im Schengener Informationssystem mit einer Einreiseverweigerung vermerkt. Nach Zahlung der Geldstrafe wurde er zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Im Anschluss wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise eingeleitet und der Mann in die Niederlande zurückgewiesen.
Ebenfalls am Sonntagabend wurde eine 40-jährige Ungarin auf der Autobahn 3 in einem Reisebus aus den Niederlanden kontrolliert. Gegen sie lag ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Sie konnte die fällige Geldstrafe von 600 Euro begleichen und somit die 20-tägige Freiheitsstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihr die Weiterreise gestattet.
Kontrolle am Flughafen Weeze
Am Samstagnachmittag überprüfte die Bundespolizei am Flughafen Weeze einen 33-jährigen Polen bei der Ausreise nach Palma de Mallorca. Er wurde wegen Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft Kleve gesucht. Der Mann beglich die Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro auf der Dienststelle und konnte so eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Im Anschluss wurde ihm die Weiterreise gestattet.
Zusammenfassung der Einsätze
Die Bundespolizei führte die Kontrollen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen durch, die auf der Autobahn 3, an Bahnhöfen sowie am Flughafen Weeze stattfanden. Dabei wurden insgesamt mehrere Haftbefehle vollstreckt. In einigen Fällen konnten die Betroffenen Geldstrafen zahlen, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. In anderen Fällen erfolgte die Festnahme und Einweisung in eine Justizvollzugsanstalt.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die Kontrollen weiterhin fortgesetzt werden, um die Sicherheit an den Grenzen zu gewährleisten und offene Haftbefehle zu vollstrecken.

