Im Zuge der am vergangenen Wochenende vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen hat die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen zwei Haftbefehle vollstreckt. Die Maßnahmen erfolgten an unterschiedlichen Kontrollstellen, unter anderem am Rastplatz Knauheide an der Autobahn 3 sowie im Regionalexpress 13 bei Kaldenkirchen.
Haftbefehl gegen Iraker bei Kontrolle am Rastplatz Knauheide
Am späten Samstagabend, den 28. März 2026, kontrollierten Bundespolizisten am Rastplatz Knauheide einen 41-jährigen Iraker, der als Beifahrer eines in Italien zugelassenen Pkw in das Bundesgebiet eingereist war. Bei der Überprüfung seiner Personalien anhand eines irakischen Reisepasses und einer italienischen Aufenthaltserlaubnis stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Lörrach vorlag.
Der Haftbefehl bezog sich auf den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die ausstehende Strafe umfasst eine Geldbuße in Höhe von 900 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen. Da der Mann die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er vor Ort festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Kleve eingeliefert. Zudem fanden die Beamten bei der Kontrolle eine geringe Menge Marihuana (3,5 Gramm) bei ihm.
Festnahme eines Rumänen im Regionalexpress 13 bei Kaldenkirchen
Am Sonntagabend, den 29. März 2026, kontrollierte die Bundespolizei einen 37-jährigen Rumänen, der als Fahrgast im Regionalexpress 13 auf Höhe des Bahnhofs Kaldenkirchen angetroffen wurde. Der Mann legte den Beamten eine gültige rumänische Identitätskarte vor.
Ein Abgleich der Daten ergab, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz/EU vorlag. Zusätzlich bestand eine Festnahmeanordnung zur Ausweisung beziehungsweise Abschiebung durch die Ausländerbehörde Nürnberg aufgrund des Verlusts der Freizügigkeit.
Die Bundespolizei nahm den Mann vor Ort fest und leitete ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz ein. Die Ermittlungen ergaben zudem, dass der Rumäne in den letzten zwei Jahren bereits dreimal nach Rumänien abgeschoben worden war. Am Montagvormittag wurde er dem Haftrichter beim Amtsgericht Krefeld vorgeführt.
Hintergrund der Grenzkontrollen
Die Kontrollen fanden im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen statt, die von der Bundespolizei an ausgewählten Grenzübergängen durchgeführt werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bei der Einreise nach Deutschland zu überprüfen und gegebenenfalls strafrechtlich relevante Sachverhalte aufzuklären.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass solche Kontrollen auch weiterhin regelmäßig stattfinden können, um die Sicherheit an den Grenzen zu gewährleisten und rechtswidrige Handlungen zu verhindern.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin steht für Rückfragen zur Verfügung. Die Bundespolizeiinspektion Kleve ist unter der Telefonnummer (02821) 7451-0 erreichbar. Weitere Informationen sind auf der offiziellen Webseite der Bundespolizei verfügbar.

