Am Dienstagnachmittag, dem 24. März 2026, führte die Bundespolizei am Rastplatz Tomm Heide auf der Autobahn 40 eine Kontrolle durch. Dabei wurde ein 29-jähriger Mann aus Bulgarien überprüft, der zuvor als Fahrer eines in Salzgitter zugelassenen Pkw über den Grenzübergang Straelen nach Deutschland eingereist war.
Identitätsüberprüfung führt zur Feststellung eines Haftbefehls
Im Rahmen der routinemäßigen polizeilichen Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorlag. Dieser wurde wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz erlassen. Die Bundespolizei informierte den Betroffenen über den bestehenden Haftbefehl und die damit verbundenen Konsequenzen.
Haftstrafe durch Zahlung einer Geldstrafe abgewendet
Der 29-Jährige hatte die Möglichkeit, die fällige Geldstrafe in Höhe von 110 Euro zu begleichen. Nach Zahlung des Betrags konnte er somit die ihm drohende dreitägige Erzwingungshaft abwenden. Die Bundespolizei dokumentierte den Vorgang und stellte die erforderlichen Unterlagen für die weiteren Behörden bereit.
Reise kann nach Abschluss der Maßnahmen fortgesetzt werden
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen und durfte seine Fahrt auf der Autobahn 40 fortsetzen. Die Bundespolizei betonte, dass solche Kontrollen zur Durchsetzung bestehender Haftbefehle und zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit regelmäßig durchgeführt werden.
Kontrollen an Grenzübergängen und Autobahnrastplätzen
Die Kontrolle am Rastplatz Tomm Heide ist Teil der grenzpolizeilichen Maßnahmen, die insbesondere an wichtigen Verkehrsknotenpunkten wie Autobahnen und Grenzübergängen stattfinden. Ziel ist es, Personen zu identifizieren, die von Justizbehörden gesucht werden, sowie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu überprüfen.
Weitere Hinweise und Kontaktmöglichkeiten
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass bei der Einreise über die Grenze und im Straßenverkehr jederzeit mit Kontrollen zu rechnen ist. Personen, gegen die Haftbefehle vorliegen, sollten sich frühzeitig mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen, um die Angelegenheiten zu klären.
Für Rückfragen steht die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin zur Verfügung.

