Die Bundespolizeidirektion Hannover hat die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Bremen verlängert. Das Verbot gilt ab dem 1. April 2026 und wurde bis zum 30. April 2026 ausgedehnt.
Geltungsbereich und Ausnahmen der Allgemeinverfügung
Das Mitführverbot bezieht sich auf den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige. Von der Regelung ausgenommen ist die Passage „Bürgerweide“. Ausnahmen vom Verbot sind in der Allgemeinverfügung unter Ziffer 3.2 näher definiert.
Überwachung und Konsequenzen bei Verstößen
Die Einhaltung der Verfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Bei Verstößen gegen das Verbot können Platzverweise, Bahnhofsverbote (Hausverbote) oder ein Beförderungsausschluss ausgesprochen werden. Darüber hinaus sind Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz möglich. Uneinsichtige Personen können zudem mit einem Zwangsgeld belegt werden.
Hintergrund der Maßnahme
Die Verlängerung der Allgemeinverfügung erfolgt vor dem Hintergrund einer bundespolizeilich wahrnehmbaren Zunahme von Körperverletzungsdelikten mit Waffen und gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern. Die Maßnahme dient dem Schutz der Bahnreisenden und der allgemeinen Bevölkerung im Bereich des Hauptbahnhofs Bremen.
Waffenrechtliche Hinweise und Sicherheitshinweise
Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt strengen waffenrechtlichen Bestimmungen und ist in vielen Fällen verboten oder bedarf einer behördlichen Erlaubnis, wie beispielsweise beim Kleinen Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Waffen, auch wenn sie zur Selbstverteidigung gedacht sind, keine Garantie für Sicherheit bieten. Sie können die Risikobereitschaft erhöhen, zur Eskalation von Gewalt beitragen und die Situation verschärfen.
Empfehlungen zur Deeskalation und Selbstschutz
Die Bundespolizei betont, dass der Besitz von Waffen häufig deeskalierende Kommunikationsstrategien verdrängt, die zur Beruhigung von Konflikten beitragen können. Zudem erschweren Waffen Helfern und Einsatzkräften die Einschätzung von Täter- und Opferrollen. Im schlimmsten Fall können Waffen entwendet und gegen den Träger verwendet werden, was lebensbedrohliche Folgen haben kann.
Als Alternative zum Waffentragen wird der Einsatz von sogenannten Schrillalarmen empfohlen. Diese Geräte erzeugen bei Betätigung einen lauten Ton, der auf Gefahrensituationen aufmerksam macht und potenzielle Täter abschrecken kann, insbesondere wenn sich weitere Personen in der Nähe befinden.
Weitere Informationen und Kontakt
Die Allgemeinverfügung und eine Skizze des Geltungsbereichs sind öffentlich zugänglich. Für Rückfragen steht die Bundespolizeidirektion Hannover zur Verfügung. Weitere Tipps und Informationen zu Sicherheitsfragen finden Interessierte auch auf der Website der Polizei-Beratung.

