Die Bundespolizei in München hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die vom 27. März 2026, 15 Uhr, bis zum 29. März 2026, 3 Uhr, das Mitführen gefährlicher Gegenstände und Waffen am Hauptbahnhof München untersagt. Hintergrund ist ein bundesweiter Schwerpunkteinsatz zur Gewaltprävention auf Bahnanlagen, der aufgrund der anhaltend hohen Zahl von Gewaltdelikten auf diesem Gebiet durchgeführt wird.
Erhöhte Polizeipräsenz und gezielte Maßnahmen
Im Rahmen des Einsatzes erhöht die Bundespolizei die sichtbare Präsenz an Brennpunkten, insbesondere an Großstadtbahnhöfen wie dem Hauptbahnhof München, aber auch an Bahnhöfen in mittelgroßen Städten. Ziel ist es, durch verstärkte Kontrollen und präventive Maßnahmen die Begehung von Gewaltstraftaten zu verhindern und die Sicherheit von Reisenden, Bahnhofsmitarbeitenden sowie Polizei- und Sicherheitskräften zu erhöhen.
Details zum Mitführverbot
Das Mitführverbot bezieht sich auf gefährliche Gegenstände und Waffen, die jederzeit unmittelbar zugänglich sind, egal ob am Körper, in Kleidungsstücken, Taschen oder Rucksäcken. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die den Hauptbahnhof München während des genannten Zeitraums betreten oder sich dort aufhalten. Ausnahmen sind in der Verfügung geregelt und können auf der Webseite der Bundespolizei eingesehen werden.
Gründe für das zeitlich begrenzte Verbot
Die Entscheidung für den Zeitraum basiert auf der Auswertung polizeilicher Statistiken, die zeigen, dass insbesondere der Konsum alkoholischer Getränke in diesem Zeitraum vermehrt zu Gewaltdelikten führt. Das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen verstärkt sowohl die Häufigkeit als auch die Schwere der Gewaltvorfälle, was zu erheblichen Verletzungen führen kann.
Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen
Die Bundespolizei führt anlassbezogene und stichprobenartige Kontrollen durch. Dabei wird jeder Fall individuell geprüft, wobei Faktoren wie die Glaubhaftigkeit von Beweggründen, der Alkoholisierungsgrad, der Gemütszustand und polizeiliche Erkenntnisse berücksichtigt werden. Bei Verstößen gegen das Verbot droht ein Zwangsgeld, das im Regelfall etwa 200 Euro beträgt, aber je nach Einzelfall bis zu 25.000 Euro erreichen kann. Zudem werden die sichergestellten Gegenstände bis nach Ablauf der Allgemeinverfügung einbehalten, sofern keine Einziehungs- oder Verfallsregelungen greifen.
Regionale Zuständigkeit und Einsatzbereiche
Die Bundespolizeiinspektion München ist verantwortlich für die Sicherheit auf den Bahnanlagen der Deutschen Bahn im Großraum München. Dies umfasst über 210 Bahnhöfe und Haltepunkte auf rund 440 Streckenkilometern, darunter drei der vier größten Bahnhöfe Bayerns. Neben München gehören auch die umliegenden Landkreise wie Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg zum Zuständigkeitsbereich.
Informationsangebote und Kontaktmöglichkeiten
Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der Bundespolizei veröffentlicht. Zusätzlich wird durch Plakate am Hauptbahnhof und Presseaussendungen auf das Mitführverbot hingewiesen. Rückfragen können an die Bundespolizeiinspektion München gerichtet werden.
Diese Maßnahmen sind Teil einer bundesweiten Strategie zur Gewaltprävention auf Bahnanlagen und sollen dazu beitragen, die Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr zu erhöhen und das Sicherheitsgefühl der Reisenden zu stärken.

