Am 26. März 2026 gegen 13:25 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei am Hamburger Hauptbahnhof einen 26-jährigen Mann auf dem Südsteg. Die Kontrolle erfolgte im Rahmen der Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover, die das Mitführen von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof untersagt.
Mitgeführtes Taschenmesser sichergestellt
Bei der Durchsuchung des Mannes entdeckten die Beamten ein Taschenmesser, das zugriffsbereit in einer Bauchtasche getragen wurde. Das Messer wurde daraufhin sichergestellt. Das Mitführen solcher Gegenstände im Bereich des Hamburger Hauptbahnhofs ist gemäß der Allgemeinverfügung verboten, um die Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten.
Haftbefehl wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels
Die Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen den deutschen Staatsangehörigen ein Haftbefehl des Amtsgerichts Hamburg vorlag. Der Mann wird verdächtigt, am 3. November 2025 in der Hamburger Innenstadt gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel betrieben zu haben. Aufgrund der bestehenden Fluchtgefahr wurde der Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg erlassen.
Festnahme und Einlieferung in Untersuchungshaft
Der 26-Jährige wurde von der Bundespolizei am Hamburger Hauptbahnhof festgenommen und dem Bundespolizeirevier zugeführt. Neben dem Haftbefehl wurde gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des mitgeführten Messers nach dem Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Einlieferung in eine Untersuchungshaftanstalt.
Rechtliche Grundlage der Kontrolle
Die Kontrolle erfolgte im Rahmen der Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover, die das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen inklusive Messern aller Art im Hamburger Hauptbahnhof untersagt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit im Bahnhofsbereich zu erhöhen und Gefahren für Reisende zu minimieren.
Ausblick und weitere Maßnahmen
Die Bundespolizei setzt die Kontrollen am Hamburger Hauptbahnhof konsequent fort, um die Einhaltung der Allgemeinverfügung sicherzustellen. Die konsequente Ahndung von Verstößen soll potenzielle Gefahren im öffentlichen Raum reduzieren. Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und weiteren Behörden bleibt dabei ein zentraler Bestandteil.

