Der Frühling ist angekommen, und mit ihm starten in Nordrhein-Westfalen die Osterferien. Für viele Reisende bedeutet dies den Beginn der Urlaubszeit. Um den Urlaub stressfrei zu beginnen, hat die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf aktuelle Hinweise und Empfehlungen veröffentlicht, die vor allem in der Ferienzeit eine reibungslose Abwicklung am Flughafen gewährleisten sollen.
Reisedokumente vor Abflug prüfen
Ein zentraler Punkt für einen entspannten Reisebeginn ist die rechtzeitige Überprüfung der Reisedokumente. Reisepass oder Personalausweis müssen gültig sein, ebenso wie alle weiteren für die Rückkehr nach Deutschland erforderlichen Papiere. Dabei ist zu beachten, dass jeder Reisende ein eigenes Ausweisdokument benötigt. Besonders wichtig ist, dass Kinderreisepässe nicht mehr verlängert werden können. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt ein gültiger Personalausweis, während für Ziele außerhalb der EU ein Reisepass erforderlich ist.
Ferienzeit bedeutet erhöhtes Passagieraufkommen
Die Osterferien stellen für die Mitarbeiter an den Flughäfen eine große Herausforderung dar. Die Check-in-Schalter, Luftsicherheitskontrollen und Grenzkontrollstellen sind in dieser Zeit erfahrungsgemäß stark frequentiert. Die Bundespolizei empfiehlt daher, sich vor der Anreise zum Flughafen über aktuelle Informationen wie Öffnungszeiten der Check-in-Schalter und empfohlene Ankunftszeiten zu informieren. Diese Informationen sind auf den Webseiten des Flughafenbetreibers sowie der jeweiligen Fluggesellschaften verfügbar.
Verhalten an der Sicherheitskontrolle
Nach dem Check-in sollten Reisende zügig zur Sicherheitskontrolle gehen und dort ihre Ausweisdokumente sowie die Bordkarte bereithalten. Für die Luftsicherheitskontrolle gilt die Empfehlung, maximal ein Handgepäckstück mitzuführen. Weiteres Gepäck sollte vorab beim Check-in aufgegeben werden. Im Handgepäck sollten nur die persönlichen Gegenstände mitgenommen werden, die während des Fluges tatsächlich benötigt werden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den mitgeführten Flüssigkeiten: Diese dürfen nur in Behältnissen mit maximal 100 Millilitern Fassungsvermögen transportiert werden, die in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut sind. Ausnahmen gelten für nachweislich notwendige Medikamente oder Babynahrung.
Vor der Kontrolle durch den Sicherheitsscanner müssen Jacken ausgezogen, Kopfbedeckungen abgenommen und Hosentaschen geleert werden. Flüssigkeiten und größere elektronische Geräte wie Smartphones oder Tablets sind separat in eine Gepäckwanne zu legen.
Effiziente Grenzkontrolle mit EasyPASS
Für die Grenzkontrolle am Flughafen Düsseldorf steht Reisenden die teilautomatisierte Kontrollmöglichkeit EasyPASS zur Verfügung. Diese ermöglicht eine schnelle und selbstständige Abwicklung der Ein- und Ausreisekontrolle. Voraussetzung für die Nutzung sind ein elektronischer Reisepass und entweder ein deutscher Aufenthaltstitel oder ein deutsches Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (bei der Ausreise). Zudem müssen Nutzer mindestens zwölf Jahre alt sein.
Auch Angehörige von Drittstaaten können EasyPASS nutzen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Für einen zügigen Ablauf sollten die Reisedokumente griffbereit und ohne Schutzhüllen oder weitere Gegenstände vorgezeigt werden.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten
Die Bundespolizei empfiehlt allen Reisenden, sich vor der Abreise ausführlich zu informieren, um Wartezeiten zu minimieren und den Urlaub entspannt zu beginnen. Umfangreiche Informationen zu den Sicherheitskontrollen, Grenzkontrollen und allgemeinen Reisehinweisen sind auf der Webseite der Bundespolizei verfügbar.
Für Rückfragen steht die Pressestelle der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, zuständig für den Flughafen Düsseldorf, zur Verfügung.
Die Bundespolizei wünscht allen Reisenden erholsame und sichere Urlaubstage.
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