Am 25. März 2026 ereignete sich gegen 09:13 Uhr in Grevesmühlen ein Verkehrsunfall an der Kreuzung Grüner Weg und Wismarsche Straße. Eine 36-jährige Fahrzeugführerin war mit ihrem Opel auf dem Grünen Weg in Richtung Bundesstraße 105 unterwegs und wollte die Kreuzung überqueren. Gleichzeitig fuhr ein 63-jähriger Mann mit seinem Hyundai aus der Wismarschen Straße auf die Kreuzung zu.
Zusammenstoß an der Kreuzung
Beim Einfahren in die Kreuzung kam es zum Zusammenstoß der beiden Pkw. Die genaue Unfallursache ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Nach Angaben der Polizei könnte eine Missachtung der Verkehrsampel eine Rolle spielen. Es ist noch unklar, welcher der beiden Fahrer die Kreuzung trotz roter Ampel befuhr.
Alkoholeinfluss bei einem Unfallbeteiligten festgestellt
Im Rahmen der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten des Autobahnpolizeireviers Metelsdorf bei dem 63-jährigen Hyundai-Fahrer deutlichen Alkoholgeruch. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,04 Promille. Daraufhin wurde der Führerschein des Mannes sichergestellt und eine Blutprobenentnahme angeordnet, um den genauen Alkoholgehalt zu bestimmen.
Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet
Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein. Teil der Ermittlungen ist auch die Klärung, ob der Unfallverursacher die rote Ampel missachtet hat. Die Behörden bitten Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Hinweise zum Unfallhergang geben können, sich zu melden.
Schadenshöhe und weitere Folgen
Der Gesamtschaden an den beiden Fahrzeugen wird auf etwa 8.000 Euro geschätzt. Über mögliche Verletzungen der Unfallbeteiligten liegen bislang keine Informationen vor. Die Unfallstelle wurde durch die Polizei abgesichert, um weitere Gefahren für den Straßenverkehr auszuschließen.
Verkehrssicherheit und Alkohol am Steuer
Der Vorfall verdeutlicht erneut die Gefahren, die von alkoholisierten Fahrzeugführern im Straßenverkehr ausgehen können. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille kann die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sein, ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, verantwortungsvoll zu handeln und auf Alkohol am Steuer zu verzichten.
Polizei bittet um Hinweise
Die Polizei Rostock nimmt Hinweise zum Unfallhergang unter der Telefonnummer 038208 888-2110 oder per E-Mail an elst-pp.rostock@polmv.de entgegen. Auch außerhalb der Bürozeiten steht die Einsatzleitstelle für Rückfragen zur Verfügung.

