In der Rosengartenstraße in Zweibrücken kam es am Sonntagnachmittag zu einer Verkehrsunfallflucht. Ein schwarzer Hyundai, der am linken Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Saarlandstraße ordnungsgemäß in Längsstellung geparkt war, wurde zwischen 13:00 und 16:00 Uhr beschädigt zurückgelassen.
Beschädigung am vorderen rechten Kotflügel
Der 53-jährige Fahrzeugnutzer, der seinen Wagen in der Nähe des Rosengartens abgestellt hatte, stellte bei seiner Rückkehr eine Beschädigung am vorderen rechten Kotflügel fest. Der Schaden wird von der Polizei auf etwa 5.000 Euro geschätzt. Die Art der Beschädigung wurde bislang nicht näher beschrieben.
Unfallverursacher flüchtete unerlaubt
Nach bisherigen Erkenntnissen entfernte sich der Verursacher des Unfalls unerlaubt vom Unfallort, ohne die erforderlichen Maßnahmen wie das Hinterlassen von Kontaktdaten oder eine Schadensmeldung zu tätigen. Die Polizei Zweibrücken hat Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die Hinweise zum Unfallhergang oder zum Verursacher geben können, sich zu melden.
Polizei bittet um Hinweise
Die Polizeiinspektion Zweibrücken ist unter der Telefonnummer 0631 369-15399 oder per E-Mail an pizweibruecken@polizei.rlp.de erreichbar. Hinweise können auch online über die Webseite der Polizei Westpfalz eingereicht werden.
Verkehrsunfallflucht als Straftat
Unfallflucht wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt und kann neben Bußgeldern auch zu Punkten in Flensburg und Fahrverboten führen. Die Polizei appelliert an die Verkehrsteilnehmer, nach einem Unfall die Verantwortung zu übernehmen und den Schaden ordnungsgemäß zu melden.
Parken in der Rosengartenstraße
Die Rosengartenstraße ist eine belebte Straße in Zweibrücken, die häufig von Anwohnern und Besuchern genutzt wird. Das Parken am linken Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Saarlandstraße ist üblich und wird von der Polizei als ordnungsgemäß eingestuft. Dennoch kommt es immer wieder zu Beschädigungen durch vorbeifahrende Fahrzeuge oder Unachtsamkeit.
Weiteres Vorgehen
Die Ermittlungen der Polizei dauern an. Sollte der Unfallverursacher ermittelt werden, muss er mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Polizei weist darauf hin, dass auch kleinere Schäden nach einem Unfall gemeldet werden sollten, um den Schadenersatzprozess zu erleichtern.

