Am 22. März 2026 wurde die Polizei gegen 6:05 Uhr durch einen Hinweis eines Bürgers alarmiert, der eine schlafende Person im Selbstbedienungsraum der Volksbank Bansin bemerkte. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte stellte sich heraus, dass der Mann einen Überweisungsterminal umgestoßen und in der Bankräumlichkeit Flyermaterial verteilt hatte.
Ermittlungen wegen Sachbeschädigung eingeleitet
Der 44-jährige deutsche Tatverdächtige wurde vor Ort angetroffen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eröffnet. Die Polizei prüft derzeit die genaue Motivlage des Mannes, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt ist.
Schadenshöhe und Tatortbeschreibung
Nach ersten Schätzungen beläuft sich der entstandene Sachschaden auf etwa 15.000 Euro. Der Überweisungsterminal wurde durch das Umstoßen erheblich beschädigt, zudem wurde durch das Verteilen von Flyermaterial Unordnung im Selbstbedienungsraum der Bank verursacht. Die Volksbank Bansin befindet sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald und ist eine wichtige Anlaufstelle für Bankkunden in der Region.
Polizeiliche Maßnahmen und weitere Ermittlungen
Die Polizei hat den Tatort gesichert und die Ermittlungen zur genauen Tatzeit und den Umständen aufgenommen. Neben der Sachbeschädigung wird auch die Frage nach dem Motiv des Täters untersucht. Weitere Details, etwa zu möglichen Hintergründen oder weiteren Beteiligten, liegen derzeit nicht vor.
Appell an die Bevölkerung
Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zum Tatgeschehen oder zur Person des 44-Jährigen geben können, sich bei der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg zu melden. Insbesondere Personen, die zur Tatzeit in der Nähe der Volksbank Bansin Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, ihre Wahrnehmungen mitzuteilen.
Ausblick
Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei wird über weitere Entwicklungen informieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. Die Volksbank hat bislang keine Angaben zu möglichen Einschränkungen im Servicebereich gemacht. Kunden werden gebeten, sich bei Bedarf direkt an die Bank zu wenden.

