In den frühen Morgenstunden des 22. März 2026 kam es in Hamm-Herringen zu einer Polizeikontrolle, bei der ein 17-jähriger Rollerfahrer versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Die Polizei wurde gegen 2:30 Uhr auf den Jugendlichen aufmerksam, als dieser mit seinem Kleinkraftrad mit auffällig hoher Geschwindigkeit auf der Wilhelmstraße unterwegs war.
Erste Sichtung und Flucht
Die Einsatzkräfte bemerkten den Rollerfahrer auf Höhe der Einmündung Silberstraße. Aufgrund der Geschwindigkeit und der Fahrweise entschieden sich die Beamten, dem jungen Fahrer zu folgen. Dabei fiel auf, dass der Jugendliche im Kreuzungsbereich Radbodstraße bei Rotlicht eine Ampel überquerte und zudem die Beleuchtung seines Rollers ausgeschaltet war.
Mehrere Polizeistreifen wurden hinzugezogen, um den Roller auf dem Herringer Weg zu orten. Trotz Anhaltesignalen, Blaulicht und Martinshorn reagierte der 17-Jährige nicht und setzte seine Flucht mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fort.
Festfahren und Kontrolle
Die Flucht endete, als der Jugendliche auf einer Rasenfläche in der Straße „Auf dem Daberg“ mit seinem Roller stecken blieb. Die Polizeibeamten konnten den Fahrer daraufhin anhalten und kontrollieren. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass das Versicherungskennzeichen im Helmfach des Rollers lag und das Fahrzeug aufgrund technischer Veränderungen keine gültige Betriebserlaubnis mehr besaß.
Darüber hinaus war der 17-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Aus diesem Grund beschlagnahmten die Beamten das Kleinkraftrad sowie den Führerschein und das Mobiltelefon des Jugendlichen.
Nach der Kontrolle: Abholung durch Erziehungsberechtigte
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Jugendliche in Begleitung der Beamten zur Polizeiwache gebracht. Dort wurde er von seiner Mutter, die als Erziehungsberechtigte fungiert, abgeholt.
Polizeiliche Maßnahmen und rechtliche Hinweise
Die Polizei Hamm weist darauf hin, dass das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis sowie das Fahren eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Zudem stellt das Überfahren einer roten Ampel und das Fahren ohne Beleuchtung erhebliche Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Die Ermittlungen zu dem Vorfall sind abgeschlossen, weitere Details wurden von der Polizei nicht veröffentlicht. Die Polizei Hamm bedankt sich bei Zeugen und weist auf die Bedeutung der Einhaltung der Verkehrsregeln hin.

