Am Montagabend wurden aufmerksame Verkehrsteilnehmer auf der A4 in Höhe des Hermsdorfer Kreuzes auf zwei stehende Fahrzeuge aufmerksam. Die Autobahnpolizeiinspektion Thüringen rückte aus und konnte die Fahrzeuge schließlich auf der A9-Abfahrt Hermsdorf-Süd feststellen. Dabei handelte es sich um einen polnischen VW Bora, der versuchte, einen deutschen VW Golf abzuschleppen.
Hintergrund des Abschleppversuchs
Der VW Golf war zuvor auf der A4 aufgrund einer Panne liegen geblieben. Während der anschließenden Kontrolle ergaben sich weitere Auffälligkeiten: Der Golf wurde an diesem Tag von einem 16-jährigen Jugendlichen in Thüringen erworben. Der junge Käufer saß als Beifahrer im Fahrzeug, während ein 19-jähriger Freund das Auto steuerte. Beide waren auf dem Heimweg in Richtung Brandenburg.
Unzulässiger Fahrzeugzustand und Kennzeichen
Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Kontrolle weder zugelassen noch versichert. Trotz dessen waren deutsche Kennzeichen am VW Golf angebracht, die jedoch nicht für dieses Fahrzeug bestimmt waren, sondern einem außer Betrieb gesetzten Honda zugehörig sind. Aufgrund dieser Umstände wurden gegen die beiden jungen Männer Anzeigen wegen Urkundenfälschung sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen. Der VW Golf musste vor Ort stehen bleiben.
Weitere Verstöße bei Abholung des Fahrzeugs
In der darauffolgenden Nacht informierten die beiden Jugendlichen einen 38-jährigen Bekannten, der den VW Golf mit einem Anhänger abholen sollte. Im Rahmen einer Streifenfahrt stellte die Autobahnpolizei zufällig die Abholung fest. Bei der Kontrolle des 38-Jährigen wurde festgestellt, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse BE war, die zum Führen eines Gespanns mit Anhänger notwendig ist.
Rechtliche Konsequenzen
Da der 38-Jährige das Gespann ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führte, wurde der Anhänger samt VW Golf erneut stillgelegt. Gegen ihn wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Die Polizei weist darauf hin, dass das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis sowie das Nutzen nicht zugelassener Fahrzeuge erhebliche Gefahren im Straßenverkehr darstellen und strafrechtliche Folgen haben.
Polizeiliche Maßnahmen und Hinweise
Die Autobahnpolizeiinspektion Thüringen hat die Ermittlungen zu den Vorfällen aufgenommen und entsprechende Anzeigen gefertigt. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr die Polizei zu informieren, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.
Die Polizei betont die Wichtigkeit der Einhaltung von Zulassungs- und Versicherungspflichten sowie der Vorschriften zum Führen von Fahrzeugen mit Anhängern, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

