In der Nacht zum Dienstag, dem 17. März 2026, kam es in Wegberg-Merbeck zu einem Einbruch in ein Restaurant an der Arsbecker Straße. Nach Angaben der Polizei drangen unbekannte Täter gegen 04:20 Uhr gewaltsam in die Räumlichkeiten des gastronomischen Betriebs ein.
Einbruch in den frühen Morgenstunden
Die Tat ereignete sich in den frühen Morgenstunden, als die meisten Menschen noch schliefen. Die Einbrecher verschafften sich gewaltsam Zutritt zu dem Lokal, dessen genaue Größe und Betreiber bislang nicht näher beschrieben wurden. Die Polizei wurde umgehend informiert und leitete eine Spurensicherung am Tatort ein.
Unklarheit über Diebesgut
Zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme war noch unklar, ob die Täter Beute machen konnten. Die Ermittler prüfen derzeit, ob Gegenstände entwendet wurden oder ob die Täter möglicherweise nur Sachschaden verursacht haben. Die Polizei bittet Zeugen, die verdächtige Beobachtungen in der Nacht gemacht haben, sich zu melden.
Polizeiliche Ermittlungen laufen
Die Kreispolizeibehörde Heinsberg hat die Ermittlungen aufgenommen. Dabei werden auch mögliche Zusammenhänge mit anderen Einbrüchen in der Region geprüft. Die Polizei weist darauf hin, dass Hinweise zum Täter oder zum Tathergang für die Aufklärung der Tat von großer Bedeutung sind.
Präventionshinweise für Gastronomen
Einbrüche in gastronomische Betriebe stellen ein ernstes Sicherheitsrisiko dar. Die Polizei empfiehlt Betreibern von Restaurants und Cafés, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verstärken. Dazu gehören unter anderem Alarmanlagen, verstärkte Türen und Fenster sowie eine gute Außenbeleuchtung.
Kontakt zur Polizei
Zeugen oder Personen, die Hinweise zu dem Einbruch geben können, werden gebeten, sich bei der Kreispolizeibehörde Heinsberg unter der Telefonnummer 02452 / 920-0 oder per E-Mail an pressestelle.heinsberg@polizei.nrw.de zu melden. Jede noch so kleine Information kann zur Aufklärung beitragen.
Die Polizei betont, dass die Ermittlungen noch andauern und zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Details zum Tathergang oder zu möglichen Tätern veröffentlicht werden können.

