Am Freitagnachmittag, dem 13. März 2026, ereignete sich gegen 15:20 Uhr in einem Supermarkt in der Georg-Rückert-Straße in Ingelheim ein größerer Ladendiebstahl. Fünf Personen waren an dem Vorfall beteiligt, bei dem mehrere Einkaufswägen mit Kaffee im Wert von etwa 2300 Euro entwendet wurden.
Vorbereitung und Vorgehen der Täter
Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei agierten die Täter arbeitsteilig. Während zwei der Personen die Mitarbeiter des Supermarktes ablenkten, nutzten die anderen drei die Gelegenheit, um zwei Einkaufswägen mit Kaffeeartikeln zu entwenden. Die genaue Art der Ablenkung ist bislang nicht näher bekannt.
Diebe entkommen mit erheblicher Beute
Mit der entwendeten Ware, die sich auf einen Gesamtwert von circa 2300 Euro beläuft, verließen die Täter den Markt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, konnte die Tatverdächtigen jedoch bisher nicht identifizieren oder festnehmen.
Polizei bittet um Zeugenhinweise
Die Polizeiinspektion Ingelheim bittet Personen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise zu den Tätern geben können, sich zu melden. Besonders relevant sind Angaben zu den fünf Personen, ihrem Aussehen, Verhalten oder möglichen Fluchtrichtungen.
Zeugen werden gebeten, sich telefonisch unter der Nummer 06132-65510 bei der Polizeiinspektion Ingelheim zu melden. Auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail an piingelheim@polizei.rlp.de ist möglich.
Kontext und Bedeutung für den Einzelhandel
Ladendiebstähle stellen für viele Einzelhändler eine erhebliche Belastung dar, insbesondere wenn größere Mengen an Waren entwendet werden. Der Diebstahl von Kaffee im hohen Wertbereich unterstreicht die organisierte Vorgehensweise der Täter. Solche Fälle können auch Auswirkungen auf die Sicherheitsmaßnahmen in Geschäften haben.
Weitere Ermittlungen laufen
Die Polizei prüft derzeit, ob es Zusammenhänge mit ähnlichen Diebstählen in der Region gibt. Bislang liegen keine Hinweise auf eine solche Verbindung vor. Die Ermittlungen dauern an.
Die Polizei weist darauf hin, dass aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Details veröffentlicht werden, um die Chancen auf eine erfolgreiche Aufklärung nicht zu beeinträchtigen.

