Am Mittwochvormittag gegen 10:50 Uhr ereignete sich auf der Landstraße 1041 in der Nähe von Wasserthaleben ein Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug von der Fahrbahn abkam und sich überschlug. Die beiden Insassen des Fahrzeugs wurden dabei leicht verletzt und zur weiteren medizinischen Versorgung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.
Unfallhergang
Nach den ersten Erkenntnissen befuhr die Fahrzeugführerin die Landstraße 1041 aus Richtung Wasserthaleben in Richtung Greußen. Kurz vor dem dortigen Bahnübergang wollte sie nach eigenen Angaben Einstellungen am Fahrzeug vornehmen. Durch diese Ablenkung kam das Fahrzeug zunächst nach rechts von der Fahrbahn ab.
Die Fahrerin versuchte, das Fahrzeug wieder auf die Straße zu lenken. Dabei verlor sie jedoch die Kontrolle über das Auto. Das Fahrzeug geriet erneut von der Fahrbahn ab, kollidierte mit einem Verkehrszeichen und überschlug sich anschließend. Es kam im Straßengraben zum Stillstand.
Verletzungen und Schadenshöhe
Bei dem Unfall wurden die Fahrzeugführerin und ihre Beifahrerin leicht verletzt. Beide wurden in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht, um dort medizinisch versorgt zu werden. Angaben zu Art und Umfang der Verletzungen liegen nicht vor.
Das Fahrzeug wurde durch den Unfall erheblich beschädigt. Der entstandene Sachschaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt. Weitere beteiligte Fahrzeuge oder Personen sind nach derzeitigen Informationen nicht betroffen.
Polizeiliche Maßnahmen und Verkehrssituation
Die Polizei war am Unfallort im Einsatz, um die Unfallstelle abzusichern und die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang aufzunehmen. Die Landstraße 1041 war während der Unfallaufnahme zeitweise beeinträchtigt, es kam zu Verkehrsbehinderungen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren von Ablenkung während der Fahrt hin und rät dazu, Einstellungen am Fahrzeug nur bei sicherem Stillstand vorzunehmen.
Weitere Informationen
Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauern an. Weitere Details werden bekannt gegeben, sobald diese vorliegen. Die Polizei bittet Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, sich zu melden.

