In Stuttgart-Ost kam es am Dienstag, den 24. März 2026, zu einem Einbruch in ein Mehrfamilienhaus an der Obernitzstraße. Zwischen 12:30 und 13:00 Uhr drückten unbekannte Täter ein Fenster im Erdgeschoss auf und gelangten so in ein Zimmer des Hauses.
Vorgehen der Täter
Die Einbrecher nutzten offenbar die Mittagszeit, um unbemerkt in das Gebäude einzudringen. Sie öffneten gewaltsam ein Fenster im Erdgeschoss, um Zugang zu den Räumlichkeiten zu erhalten. Anschließend durchsuchten sie das Zimmer und entwendeten Bargeld.
Flucht und Fahndung
Nach dem Diebstahl verließen die Täter den Tatort unerkannt. Zum Zeitpunkt der Meldung liegen keine Hinweise auf die Identität der Einbrecher vor. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen und bittet die Bevölkerung um Mithilfe.
Zeugenaufruf
Personen, die am Dienstag zwischen 12:30 und 13:00 Uhr verdächtige Beobachtungen in der Obernitzstraße oder der näheren Umgebung gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Stuttgart zu melden. Hinweise können telefonisch unter der Nummer +49 711 8990 5778 gegeben werden.
Polizeiliche Maßnahmen und Kontaktmöglichkeiten
Die Ermittler prüfen derzeit, ob es Zusammenhänge mit anderen Einbrüchen in der Region gibt. Die Polizei rät Anwohnern, ihre Wohnungen und Häuser sorgfältig zu sichern und verdächtige Personen oder Fahrzeuge umgehend zu melden.
Für Rückfragen steht die Pressestelle des Polizeipräsidiums Stuttgart werktags von 06:30 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0711 8990-1111 sowie per E-Mail an stuttgart.pressestelle@polizei.bwl.de zur Verfügung. Außerhalb der Bürozeiten ist die Polizei unter 0711 8990-3333 erreichbar.
Sicherheitsmaßnahmen für Anwohner
Die Polizei empfiehlt, Fenster und Türen auch bei kurzer Abwesenheit stets zu verschließen und auf verdächtige Geräusche oder Personen zu achten. Alarmanlagen und Bewegungsmelder können zusätzlichen Schutz bieten.
Weiteres Vorgehen
Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei bittet weiterhin um Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Aufklärung der Tat beitragen können. Die Sicherheit der Anwohner hat für die Behörden oberste Priorität.

