Zwischen Sonntag, dem 15. März 2026, und Dienstag, dem 17. März 2026, haben bislang unbekannte Täter in Bocholt ein leerstehendes Haus gewaltsam betreten. Das Gebäude befindet sich an der Straße Im Feld. Eine aufmerksame Anwohnerin entdeckte am Dienstag ein beschädigtes Fenster, das auf den Einbruch hindeutete.
Einbruch in unbewohntes Gebäude
Nach Angaben der Polizei verschafften sich die Einbrecher zwischen Sonntagmittag und Dienstagvormittag gewaltsam Zugang zu dem Haus. Das genaue Tatzeitfenster liegt zwischen dem 15. März, 14:00 Uhr, und dem 17. März, 11:30 Uhr. Das Gebäude ist derzeit unbewohnt, weshalb die Täter vermutlich keine Bewohner antrafen.
Keine Hinweise auf Diebesgut
Ersten Erkenntnissen zufolge erbeuteten die Täter keine Gegenstände aus dem Haus. Ob die Einbrecher lediglich das Gebäude durchsuchten oder ob sie eventuell auf der Suche nach einem Rückzugsort waren, ist bislang unklar. Die Polizei schließt weitere Ermittlungen nicht aus.
Polizei bittet um Mithilfe aus der Bevölkerung
Die Kriminalpolizei Bocholt bittet Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu den Tätern geben können, sich zu melden. Die Ermittler sind unter der Telefonnummer (02871) 2990 erreichbar. Hinweise können auch anonym übermittelt werden.
Hintergrund und Vorsichtsmaßnahmen
Einbrüche in leerstehende Gebäude sind nicht ungewöhnlich, da solche Objekte oft leichter zugänglich sind. Eigentümer und Anwohner werden daher angehalten, verdächtige Aktivitäten zu melden und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um weitere Vorfälle zu verhindern.
Polizeiliche Ermittlungen laufen
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft mögliche Zusammenhänge mit anderen Einbrüchen in der Region. Bislang liegen keine Hinweise auf die Identität der Täter vor. Die Beamten setzen auf die Unterstützung der Bevölkerung, um den Fall aufklären zu können.
Kontakt für weitere Informationen
Für Medienvertreter und interessierte Bürger stehen die Ansprechpartner der Kreispolizeibehörde Borken zur Verfügung. Die Polizei bittet darum, keine Spekulationen anzustellen und die Ermittlungen nicht durch falsche Hinweise zu beeinträchtigen.

