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    Polizei

    Alkoholisierter Fahrer verursacht in Jüchen Schäden an zehn geparkten Fahrzeugen

    Blaulicht Nachrichten RedaktionBy Blaulicht Nachrichten Redaktion23. März 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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    Symbolbild zum Thema POL-PPRP: alkoholisierter Fahrradfahrer nach Sturz leichtverletzt
    Symbolbild: Fahrrad auf Gehweg nach Unfall | Symbolbild – Foto: Volker Morr / Pexels
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    Am Freitag, den 20. März 2026, kam es in Jüchen zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein alkoholbeeinflusster 63-jähriger Fahrer mehrere geparkte Fahrzeuge beschädigte. Nach Angaben der Polizei war der Mann auf der Steinstraße unterwegs, als er mit mehreren am Fahrbahnrand abgestellten Autos kollidierte.

    Fahrzeugschäden an mehreren Stellen

    Im Anschluss setzte der Fahrer seine Fahrt offenbar in die Frankenstraße fort. Dort beschädigte er sein eigenes Fahrzeug durch eine Kollision mit dem Bordstein. Beim Versuch, die Fahrt wieder aufzunehmen, stieß er erneut gegen weitere geparkte Pkw. Insgesamt wurden nach bisherigen Erkenntnissen zehn Fahrzeuge beschädigt.

    Zeugen alarmieren Polizei – Fahrer wird gestellt

    Während des Vorfalls alarmierten Zeugen die Polizei. Trotz eines Fluchtversuchs konnte der 63-Jährige von den Einsatzkräften gestellt werden. Aufgrund des Verdachts auf Alkoholeinfluss wurde vor Ort ein Atemalkoholtest durchgeführt, der diesen bestätigte.

    Ermittlungen und rechtliche Maßnahmen

    Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, um den genauen Alkoholpegel festzustellen. Zudem wurde sein Führerschein beschlagnahmt. Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen, um den genauen Unfallhergang und mögliche weitere Details zu klären.

    Keine Verletzten – erheblicher Sachschaden

    Glücklicherweise wurden bei dem Vorfall keine Personen verletzt. Die Schäden beschränken sich auf die Fahrzeuge, die durch die Kollisionen beschädigt wurden. Die Höhe des Sachschadens ist derzeit noch nicht abschließend beziffert.

    Appell der Polizei an die Verkehrsteilnehmer

    Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht nur strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, sondern auch eine erhebliche Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Es wird empfohlen, nach Alkoholkonsum auf das Führen von Fahrzeugen, einschließlich Fahrrädern, zu verzichten und stattdessen auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis zurückzugreifen.

    Hinweise und Kontaktmöglichkeiten

    Zeugen oder Personen, die sachdienliche Hinweise zum Unfallhergang geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Kontaktmöglichkeiten bestehen telefonisch unter 02131 3000 oder per E-Mail an poststelle.rhein-kreis-neuss@polizei.nrw.de.

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