Am Mittwochvormittag kontrollierten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Heidekreis in Munster einen 62-jährigen Mann, der mit seinem Motorroller auf dem Gehweg der Soltauer Straße unterwegs war. Die Kontrolle fand kurz vor 11:00 Uhr statt und ergab mehrere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.
Fahrt auf dem Gehweg und ungültiges Versicherungskennzeichen
Der 62-Jährige war mit seinem Motorroller nicht auf der Fahrbahn, sondern auf dem Gehweg gefahren. Dies stellt in der Regel einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar, da Gehwege für Fußgänger vorgesehen sind. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass am Fahrzeug ein ungültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Das Fehlen eines gültigen Versicherungsschutzes ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Alkoholtest ergibt 1,18 Promille
Im Rahmen der Kontrolle wurde bei dem Fahrer ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 1,18 Promille ergab. Dieser Wert liegt deutlich über der in Deutschland erlaubten Grenze für das Führen von Kraftfahrzeugen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit dar und ist strafrechtlich relevant.
Folgen der Kontrolle
Aufgrund des positiven Alkoholtests wurde der 62-Jährige zur Entnahme einer Blutprobe aufgefordert. Zudem musste er seinen Führerschein an die Polizei abgeben. Die weiteren Ermittlungen und Maßnahmen werden von der Polizeiinspektion Heidekreis durchgeführt.
Polizeiliche Hinweise
Die Polizei weist darauf hin, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss neben strafrechtlichen Konsequenzen auch erhebliche Gefahren für die eigene Sicherheit sowie die anderer Verkehrsteilnehmer mit sich bringt. Zudem ist das Fahren auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt und kann zu Unfällen führen.
Die Polizeiinspektion Heidekreis wird auch weiterhin Verkehrskontrollen durchführen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Regelverstöße konsequent zu ahnden.

