Am Abend des 15. März 2026 kam es in Strasburg (Landkreis Vorpommern-Greifswald) zu einer Verfolgungsfahrt zwischen einem Kleinkraftradfahrer und der Polizei. Gegen 22:00 Uhr wurde die Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg von einem Zeugen informiert, dass ein Kleinkraftrad ohne Licht und Versicherungsschutz in der Ortslage unterwegs sei.
Erste Sichtung und Fluchtversuch
Die Polizeikräfte des Polizeihauptreviers Pasewalk überprüften zunächst die Hinweise, konnten aber zunächst keine Feststellungen machen. Gegen 22:45 Uhr fiel ihnen dann ein Kleinkraftrad der Marke „Keeway“ in der Pfarrstraße auf. Bei dem Versuch, den Fahrer zu kontrollieren, ignorierte dieser die Anhaltezeichen und flüchtete vor der Polizei.
Während der Flucht fuhr der Fahrer teilweise über Gehwege und setzte seine Flucht über die Altstädter Straße und die Schulstraße fort. In der Folge führte die Verfolgungsfahrt auf einen Parkplatz im Bereich des Marktes.
Zusammenstoß mit Polizeifahrzeug und Fußverfolgung
Auf dem Parkplatz kam das Kleinkraftrad ins Schlingern und stieß seitlich gegen einen Funkstreifenwagen. Der Fahrer sprang daraufhin von seinem Fahrzeug ab und versuchte, zu Fuß über die Langestraße zu entkommen. Nach einigen hundert Metern konnte er von den Einsatzkräften eingeholt werden.
Bei der anschließenden Festnahme leistete der 18-jährige deutsche Tatverdächtige aus dem Raum Strasburg Widerstand gegen die Polizeibeamten.
Ermittlungen und weitere Maßnahmen
Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand und keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Das Kleinkraftrad war nicht zugelassen und nicht versichert, weshalb es sichergestellt wurde.
Der Tatverdächtige wurde nach der Blutprobenentnahme im Klinikum wieder entlassen. Gegen ihn wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet, darunter wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Unfallflucht, Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Schadensbilanz und Ausblick
Bei dem Zusammenstoß entstand am Polizeifahrzeug ein Sachschaden in Höhe von etwa 3.200 Euro. Personen wurden bei dem Vorfall nicht verletzt. Die Polizei setzt die Ermittlungen fort, um den genauen Ablauf und weitere Hintergründe zu klären.

