Die Polizei im Kreis Mettmann hat in den letzten Tagen mehrere Fälle von Verkehrsunfallfluchten registriert. Die Vorfälle ereigneten sich sowohl in Erkrath als auch in Langenfeld. In beiden Fällen entfernten sich die Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort, ohne den entstandenen Schaden zu regulieren.
Unfall in Erkrath: Beschädigter Peugeot 208
In Erkrath wurde am Montag, den 23. März 2026, zwischen 16:00 und 21:30 Uhr ein weißer Peugeot 208 beschädigt, der am Fahrbahnrand der Gerhart-Hauptmann-Straße auf Höhe der Hausnummer 4A geparkt war. Der bislang unbekannte Unfallverursacher beschädigte die linke Fahrzeugseite. Der Sachschaden wird auf etwa 1.000 Euro geschätzt. Nach dem Unfall entfernte sich der Fahrer ohne sich um eine Schadensregulierung zu kümmern.
Schaden an Apotheke in Langenfeld
Im Zeitraum vom 21. bis 23. März 2026 ereignete sich in Langenfeld eine weitere Verkehrsunfallflucht. Ein unbekannter Fahrzeugführer beschädigte vermutlich beim Rangieren die Klimaanlage an der Rückseite einer Apotheke in der Solinger Straße. Auch hier wurde der Schaden auf rund 1.000 Euro geschätzt. Der Verursacher verließ die Unfallstelle, ohne den Schaden zu melden oder zu regulieren.
Polizei bittet um Hinweise
Die Polizei Mettmann bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den genannten Vorfällen geben können, sich zu melden. Für den Fall in Erkrath steht das Polizeipräsidium unter der Telefonnummer 02104 9480-6450 zur Verfügung. Hinweise zu dem Vorfall in Langenfeld nimmt die Polizei unter der Rufnummer 02173 288-6310 entgegen.
Wichtige Hinweise der Polizei zum Verhalten bei Verkehrsunfällen
Die Polizei erinnert daran, dass eine Verkehrsunfallflucht eine Straftat darstellt und keinesfalls als Kavaliersdelikt betrachtet werden sollte. Unfallbeteiligte sollten unverzüglich die Polizei informieren, entweder direkt bei der nächsten Dienststelle oder über den Notruf 110.
Außerdem wird empfohlen, das Fahrzeug möglichst unverändert am Unfallort zu belassen, um Spuren nicht zu beseitigen oder zu verändern. Auch kleinste Spuren wie Lacksplitter oder Glasreste können für die Ermittlungen von Bedeutung sein. Wenn Veränderungen unvermeidbar sind, sollten Betroffene eigene Fotos von der Unfallstelle und den Spuren anfertigen.
Polizeiliche Erreichbarkeit und Kontaktmöglichkeiten
Die Kreispolizeibehörde Mettmann ist unter der Telefonnummer 02104 982-1010 erreichbar. Weitere Informationen und aktuelle Meldungen stellt die Polizei auch über verschiedene soziale Medien bereit, darunter Facebook, Instagram, Twitter und einen eigenen WhatsApp-Kanal.
Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und bei Unfällen die gesetzlichen Pflichten einzuhalten, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

