Am frühen Sonntagmorgen, den 22. Februar 2026, wurde ein 44-jähriger Mann im Intercityexpress von Berlin nach Stendal ohne gültigen Fahrschein und Ausweisdokumente angetroffen. Die Bundespolizei erhielt um 01:10 Uhr einen Hinweis auf den Vorfall und übernahm die Situation nach der Ankunft des Zuges am Stendaler Hauptbahnhof um 01:25 Uhr.
Die Beamten führten eine Überprüfung seiner Personalien durch und entdeckten, dass gegen den Deutschen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorlag. Dieser war im August 2024 wegen zweifachen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen verurteilt worden. Da der Mann sich nicht zur Verbüßung seiner Strafe gemeldet hatte, wurde der Haftbefehl im Februar 2026 erlassen.
Die Einsatzkräfte informierten den Gesuchten über den Haftbefehl und nahmen ihn fest. Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, um seine Haftstrafe anzutreten. Zudem erstellten die Beamten eine Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen und informierten die zuständige Behörde über den Vollzug des Haftbefehls.

