Am vergangenen Wochenende hat die Bundespolizei im Grenzgebiet zu Belgien und den Niederlanden gleich drei Fälle unerlaubter Einreisen aufgedeckt. Die Einsätze umfassten verschiedene Formen von Dokumentenmissbrauch und führten zu sofortigen Rückweisungen.
Auf der Bundesautobahn 4 kontrollierten die Beamten einen 22-jährigen türkischen Beifahrer. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er eine deutsche Aufenthaltsgestattung vorlegte, die jedoch nicht ihm gehörte. Er gab an, die Gestattung unrechtmäßig für seine Einreise genutzt zu haben. Da er keine eigenen gültigen Dokumente vorweisen konnte, wurde er in die Niederlande zurückgewiesen. Ein Strafverfahren wegen Missbrauchs von Ausweisdokumenten wurde eingeleitet.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich auf der Bundesautobahn 44. Hier kontrollierten die Einsatzkräfte einen 31-jährigen tunesischen Staatsangehörigen, der aus Belgien eingereist war. Er präsentierte eine gefälschte belgische Identitätskarte. Eine Überprüfung ergab, dass er von österreichischen Behörden zur Rückkehr ausgeschrieben war. Aufgrund der Urkundenfälschung erhielt er ein zweijähriges Reiseverbot und wurde ebenfalls nach Belgien zurückgewiesen.
Am Samstagmorgen überprüften die Beamten im grenzüberschreitenden Zug S41 einen 29-jährigen türkischen Staatsbürger, der keine Ausweisdokumente mit sich führte. Eine Identitätsfeststellung mittels Fingerabdruck ergab, dass gegen ihn bereits eine richterlich angeordnete Abschiebung in die Türkei vorlag. Er wurde festgenommen und am Folgetag dem Haftrichter vorgeführt, der die Haft anordnete. Der Mann befindet sich nun in Haft und wartet auf seine Abschiebung.
In allen drei Fällen hat die Bundespolizei entsprechende straf- und aufenthaltsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.

