Bei Kontrollen auf der Bundesautobahn 11 in Pomellen wurden mehrere Personen mit offenen Geldstrafen festgestellt. Die Bundespolizei führte diese Maßnahmen durch, um die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zu gewährleisten.
Ein 40-jähriger Mann aus Polen, der als Passagier in einem FLIX-Bus unterwegs war, wurde überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg vorlag. Er hatte eine Geldstrafe von 60 Euro sowie 60,50 Euro Verfahrenskosten zu begleichen. Bei Nichtzahlung hätte eine Erzwingungshaft von zwei Tagen gedroht. Der Mann beglich die geforderten Beträge vor Ort.
Eine 42-jährige Deutsche, die in einem VW Transporter am ehemaligen Grenzübergang Pomellen kontrolliert wurde, hatte gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Gera wegen Ordnungswidrigkeiten gegen sich. Die erste Geldbuße betrug 150 Euro plus 41,50 Euro Verfahrenskosten, mit einer möglichen Erzwingungshaft von vier Tagen bei Nichtzahlung. Die zweite Geldbuße belief sich auf 100 Euro und ebenfalls 41,50 Euro Verfahrenskosten, mit einer Androhung von drei Tagen Erzwingungshaft. Auch sie zahlte die offenen Beträge umgehend.
Ein 50-jähriger Deutscher, der als Fahrer eines PKW aus Polen kommend kontrolliert wurde, hatte einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Körperverletzung gegen sich. Ihm wurde eine Geldstrafe von insgesamt 2.396,25 Euro auferlegt. Nach der Zahlung konnte er seine Reise fortsetzen.
Die Bundespolizei setzt ihre Kontrollen fort, um die Sicherheit an den Grenzen zu gewährleisten und rechtliche Verstöße zu ahnden.

