Im Kreis Kaiserslautern kam es am vergangenen Wochenende zu einem Betrugsfall, bei dem ein 55-jähriger Hausbesitzer in Otterberg Opfer sogenannter „Dachhaie“ wurde. Die Täter gaben sich als Dachdecker aus und boten dem Mann eine Sanierung seines Daches an. Für die Arbeiten verlangten sie einen niedrigen fünfstelligen Betrag, der den Hauseigentümer zur Unterschrift eines Vertrages und zur Zahlung einer mittleren vierstelligen Anzahlung bewegte.
Vertrag mit Lücken und Nachforderungen
Nachdem die Arbeiten begonnen hatten, meldeten sich die Täter erneut bei dem Geschädigten und forderten mehrere tausend Euro zusätzlich, mit der Begründung, dass die Sanierung nun doch deutlich teurer werde als ursprünglich vereinbart. Der 55-Jährige bestand darauf, dass der ursprüngliche Vertrag eingehalten werde. Bei der erneuten Prüfung des Dokuments stellte er fest, dass einige Passagen im Vertrag nicht ausgefüllt waren, was auf Fehler und Unstimmigkeiten hinwies.
Polizeiliche Ermittlungen und Festnahmen
Nachdem der Betrug erkannt wurde, informierte der Hauseigentümer umgehend die Polizei. Die Einsatzkräfte konnten die drei Männer, im Alter zwischen 16 und 39 Jahren, antreffen und kontrollieren. Nach Feststellung ihrer Identität wurden sie festgenommen und zur Polizeidienststelle gebracht, wo sie erkennungsdienstlich behandelt wurden.
Verdacht auf Betrug und Asbest-Unsachgemäßheit
Die Polizei ermittelt nun gegen die drei Tatverdächtigen wegen des Verdachts des Betrugs. Darüber hinaus wird auch wegen des Verdachts des unsachgemäßen Umgangs mit Asbest ermittelt, da bei Dacharbeiten häufig Materialien mit gesundheitsgefährdenden Stoffen zum Einsatz kommen können.
Warnung vor unseriösen Dachsanierern
Der Fall unterstreicht die Notwendigkeit, bei Handwerksarbeiten sorgfältig zu prüfen, mit wem Verträge abgeschlossen werden. Unvollständige oder fehlerhafte Verträge sowie unerwartete Nachforderungen sollten stets kritisch hinterfragt und im Zweifelsfall rechtlicher Rat eingeholt werden. Verbraucher werden zudem dazu angehalten, bei Verdacht auf Betrug oder unseriöse Geschäftspraktiken die Polizei zu informieren.
Polizeiliche Hinweise
Die Polizei empfiehlt, vor Auftragsvergabe Referenzen und Qualifikationen der Handwerker zu prüfen. Zudem sollten Verträge vollständig und klar formuliert sein, bevor eine Unterschrift erfolgt. Zahlungen sollten nach Möglichkeit erst nach erbrachter Leistung geleistet werden, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen.
Weiteres Vorgehen
Die Ermittlungen der Polizei dauern an. Die Verantwortlichen müssen sich nun strafrechtlich für ihr Vorgehen verantworten. Details zu den weiteren Ermittlungen und möglichen Konsequenzen wurden bislang nicht veröffentlicht.

