Am 10. März 2026 führten 61 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Singen an Großbaustellen in den Landkreisen Rottweil und Waldshut umfangreiche Prüfungen durch. Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktaktion, die sich gezielt auf das Baugewerbe konzentriert. Unterstützt wurden die Beamten dabei von der Steuerfahndung und der Landespolizei.
Kontrollen auf Baustellen im Landkreis Rottweil
Im Landkreis Rottweil überprüften die Zollbeamten 14 Unternehmen und befragten insgesamt 93 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei ergab sich der Verdacht der illegalen Arbeitnehmerüberlassung. Konkret soll eine rumänische Firma Mitarbeiter an eine deutsche Firma überlassen haben, ohne die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen einzuhalten. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Prüfungen im Landkreis Waldshut mit Fluchtversuchen
Im Landkreis Waldshut wurden von den Beamten 61 Personen von elf Unternehmen sowie sieben selbständigen Unternehmern befragt. Während der Kontrollen versuchten vier Personen, sich durch Flucht der Überprüfung zu entziehen. Gegen diese wurde jeweils ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die weiteren aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen werden von der zuständigen Ausländerbehörde geprüft.
Darüber hinaus wurde ein weiteres Strafverfahren gegen eine Person eingeleitet, die im Verdacht steht, Arbeitsentgelt vorenthalten zu haben und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt geleistet zu haben. Diese Fälle verdeutlichen die Komplexität der Ermittlungen und die Vielzahl der möglichen Rechtsverstöße im Baugewerbe.
Hintergrund der Schwerpunktprüfung
Der Zoll legt aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Baugewerbes einen besonderen Fokus auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in dieser Branche. Im Jahr 2025 wurden bundesweit im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, einschließlich Branchen wie Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackiererhandwerk sowie Steinmetz- und Steinbildhauergewerbe, über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Rund 60 Prozent der im vergangenen Jahr durch die FKS festgestellten Schadenssumme entfallen auf die Baubranche. Die Mindestlöhne in verschiedenen Gewerken des Baugewerbes sind gesetzlich geregelt, wobei seit dem 1. Januar 2026 ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gilt.
Folgen und weitere Ermittlungen
Die Kontrollen vor Ort sind häufig erst der Beginn umfangreicher Ermittlungen. So wurde beispielsweise vor dem Landgericht Dortmund ein Angeklagter zu einer Haftstrafe von knapp drei Jahren verurteilt, weil er in über 50 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten hatte. Der dabei aufgedeckte Gesamtschaden belief sich auf rund 2,7 Millionen Euro.
Die Ergebnisse der Prüfungen im März 2026 werden derzeit ausgewertet, und es ist mit weiteren Ermittlungs- und Strafverfahren zu rechnen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen setzt ihre Kontrollen im Baugewerbe fort, um illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit konsequent zu bekämpfen.

