Am Montagmittag, den 16. März 2026, haben Polizeikräfte in Bergheim einen E-Scooterfahrer angehalten, der offensichtlich unter Alkoholeinfluss stand und zudem keinen gültigen Versicherungsschutz für sein Elektrokleinstfahrzeug vorweisen konnte. Der Vorfall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Kontrollen und Vorschriften rund um E-Scooter und deren Nutzung im Rhein-Erft-Kreis.
Kontrolle und Feststellungen
Gegen 12 Uhr fiel den Polizeibeamten ein 43-jähriger Mann auf, der mit seinem E-Scooter unterwegs war. Auffällig war, dass an dem Fahrzeug noch ein blaues Versicherungskennzeichen angebracht war, welches dem Vorjahr zugeordnet werden kann. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass für das laufende Versicherungsjahr kein gültiger Versicherungsschutz bestand.
Darüber hinaus bemerkten die Einsatzkräfte Alkoholgeruch bei dem Fahrer. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Aufgrund dieser Messung ordneten die Polizisten eine Blutprobe an, die von einem Arzt auf einer Polizeiwache entnommen wurde. Gegen den Mann wurde eine Strafanzeige gefertigt.
Versicherungskennzeichen seit 1. März 2026 geändert
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres am 1. März 2026 wurden die Kennzeichen für Kleinkrafträder, Mofas und Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter geändert. Die neuen Kennzeichen sind an einer schwarzen Schrift zu erkennen. Das blaue Kennzeichen, das der Fahrer am Montag noch verwendete, ist somit nicht mehr gültig.
Wer ohne das neue Versicherungskennzeichen unterwegs ist, muss mit einer Anzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen. Die Polizei weist darauf hin, dass die Kontrollen im Rhein-Erft-Kreis seit Beginn des neuen Versicherungsjahres intensiviert wurden.
Erhöhte Kontrollen und Minderjährige ohne Versicherungsschutz
Die Polizei hat im gesamten Kreisgebiet zahlreiche Zweiradfahrer kontrolliert und dabei vermehrt festgestellt, dass Fahrzeuge ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs waren. Besonders auffällig war, dass auch Minderjährige mit E-Scootern ohne gültigen Versicherungsschutz fuhren. In solchen Fällen wird nicht nur gegen den Fahrer, sondern auch gegen den Halter des Fahrzeugs eine Anzeige erstattet.
Weitere Ermittlungen und Konsequenzen
Die Sachbearbeiter des Verkehrskommissariats haben die weiteren Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei betont, dass die Einhaltung der Versicherungspflicht für Elektrokleinstfahrzeuge wichtig ist, um im Schadensfall abgesichert zu sein und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Der Vorfall in Bergheim verdeutlicht zudem, dass auch der Konsum von Alkohol beim Fahren von E-Scootern nicht toleriert wird und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Hinweise für E-Scooter-Nutzer
Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen sollten darauf achten, dass ihr Versicherungskennzeichen aktuell und gültig ist. Außerdem gilt wie bei anderen Fahrzeugen die Promillegrenze von 0,5 für das Führen von E-Scootern. Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis wird auch weiterhin Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu fördern.

