Die Bundespolizeidirektion Hannover hat für den 20. März 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, die anlässlich der Fußballbegegnung zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig das Mitführen von Glasflaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen in Zügen und auf Bahnhöfen entlang bestimmter Strecken untersagt. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit während der An- und Abreise der Fans zu erhöhen und potenzielle Gefahren durch gefährliche Gegenstände zu minimieren.
Geltungsbereich und zeitliche Einschränkungen
Die Allgemeinverfügung gilt am Spieltag in zwei Zeiträumen: von 11:00 bis 18:30 Uhr sowie von 20:00 bis 01:00 Uhr. Sie umfasst alle an- und abfahrenden Reisezugverbindungen auf den Strecken Braunschweig Hbf – Lehrte – Hannover-Linden/Fischerhof – Hannover Hbf, Braunschweig Hbf – Hildesheim Hbf – Hannover Hbf sowie Braunschweig Hbf – Wolfsburg Hbf – Hannover Hbf. Dies betrifft sowohl Regionalzüge als auch IC- und ICE-Verbindungen.
Darüber hinaus erstreckt sich das Verbot auf zusätzliche Züge, die speziell für die An- und Abreise zu diesem Spiel eingesetzt werden, sowie auf alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte entlang der genannten Strecken.
Verbotene Gegenstände und Konsequenzen bei Verstößen
Das Mitführen und Benutzen von Glasflaschen oder Glasbehältnissen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen ist in den genannten Zeiträumen und Bereichen untersagt. Die Bundespolizei wird die Einhaltung dieser Verbote konsequent überwachen.
Bei Verstößen drohen Platzverweise für die betreffenden Zugverbindungen sowie ein Beförderungsausschluss durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen, gestützt auf die Eisenbahn-Verkehrsordnung (§ 5 Abs. 2). Diese Maßnahmen dienen dem Schutz aller Reisenden und der Verhinderung von Gefährdungen durch potenziell gefährliche Gegenstände.
Hintergrund und Sicherheitslage
Das Niedersachsen-Derby zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig ist bekannt für eine intensive Rivalität zwischen den Fangruppen. Die Bundespolizeidirektion Hannover verweist darauf, dass bei einem Aufeinandertreffen der Fans Ausschreitungen, körperliche Auseinandersetzungen und strafbare Handlungen wie Körperverletzungen nicht ausgeschlossen werden können. Auch unbeteiligte Reisende könnten in derartigen Situationen gefährdet sein.
Die Allgemeinverfügung soll dazu beitragen, solche Risiken zu minimieren und die öffentliche Sicherheit während der An- und Abreise zu gewährleisten.
Vorbereitungen und Einsatzkonzept der Bundespolizei
Der Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, Michael Schuol, betont, dass die Bundespolizei gut vorbereitet und handlungsfähig ist, um bei Sicherheitsstörungen konsequent einzugreifen. Neben der Überwachung der Mitnahmeverbote wird die Bundespolizei eng mit weiteren Sicherheitspartnern zusammenarbeiten, um für einen sicheren Ablauf am Spieltag zu sorgen.
Schuol äußerte die Hoffnung, dass sich der positive Trend bei Fußballfanreisen mit einer rückläufigen Anzahl an gewaltsamen Ausschreitungen fortsetzt und appellierte an die Vereine und Fans, zu einem störungsfreien Spiel beizutragen.
Informationen für Reisende
Reisende, die am 20. März 2026 die genannten Strecken nutzen wollen, sollten sich frühzeitig über die Regelungen informieren und auf das Mitführen der verbotenen Gegenstände verzichten, um Verzögerungen oder Platzverweise zu vermeiden.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Bundespolizei abrufbar und enthält detaillierte Informationen zu den Mitnahmeverboten und dem Geltungsbereich.

