Am Samstagnachmittag wurde in ein Einfamilienhaus in Kronau eingebrochen. Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Vorfall zwischen 13:30 und 16:30 Uhr in der Kolpingstraße. Unbekannte Täter verschafften sich gewaltsam über ein Fenster auf der Gartenseite Zutritt zum Wohnhaus.
Vorgehen der Täter und Tatzeitraum
Die Einbrecher nutzten offenbar das unbemerkt geöffnete oder aufgehebelte Fenster, um in das Haus einzudringen. Im Inneren durchsuchten sie mehrere Räume und durchwühlten Schränke auf der Suche nach Wertgegenständen. Der genaue Tatzeitraum ist auf den Samstagnachmittag eingegrenzt, da das Haus zu diesem Zeitpunkt unbewohnt war.
Beute und Schaden
Nach bisherigen Erkenntnissen entwendeten die Täter Bargeld im Wert von mehreren tausend Euro. Weitere Angaben zum Diebesgut wurden von der Polizei nicht gemacht. Der Sachschaden am Gebäude durch die gewaltsame Öffnung des Fensters ist derzeit nicht beziffert, dürfte aber im Rahmen bleiben.
Polizeiliche Ermittlungen und Zeugenaufruf
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Personen, die im fraglichen Zeitraum verdächtige Beobachtungen in der Kolpingstraße oder der näheren Umgebung gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0721 666-5555 zu melden. Hinweise können zur Aufklärung des Einbruchs beitragen und werden vertraulich behandelt.
Prävention und Sicherheitshinweise
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Bedeutung von Sicherheitsmaßnahmen hin. Insbesondere sollten Fenster und Türen auch bei kurzfristiger Abwesenheit stets verschlossen sein. Alarmanlagen, Bewegungsmelder und Nachbarschaftshilfen können dazu beitragen, Einbrüche zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen.
Die Ermittler prüfen derzeit, ob es Zusammenhänge mit anderen Einbrüchen in der Region gibt, können hierzu aber noch keine Angaben machen. Weitere Informationen werden gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Die Polizei bedankt sich für die Unterstützung der Bevölkerung und appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, bei verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei zu informieren.

